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16. Wahlperiode
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Innenausschuss
Aufgaben und Arbeit

Aufgaben des Innenausschusses
Aufgaben des Innenausschusses
© DBT

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages berät federführend über sämtliche Angelegenheiten der Innenpolitik und der Verwaltung des Bundes, die nicht ausdrücklich einem besonderen Ministerium und damit einem anderen Ausschuss zugewiesen sind. Seine Zuständigkeiten korrespondieren weitgehend mit denen des Bundesministeriums des Innern.

Die Bandbreite der Zuständigkeiten umfasst danach im Wesentlichen folgende Themen:

Vorlagen aus Themenkreisen, in denen es zu Überschneidungen mit den Zuständigkeiten anderer Ausschüsse kommt, wie z.B. im Bereich der Kriminalitäts- und Korruptionsbekämpfung, für den der Rechtsausschuss federführend zuständig ist, werden vom Innenausschuss mitberaten.

In der Ausschussarbeit ist zwischen Gesetzes- und Antragsberatungen aufgrund überwiesener Vorlagen einerseits und Beratungen des Ausschusses im Rahmen der Berichtspflichten der Bundesregierung und der parlamentarischen Kontrollfunktion andererseits zu unterscheiden.

Nach der Auswertung von Anhörungen, anderen Stellungnahmen sowie der Diskussion und Abstimmung etwaiger Änderungsanträge aus dem Kreis der Koalitions- bzw. Oppositionsfraktionen wird das Ergebnis der Ausschussberatung zu einer Gesetzesvorlage in einer Beschlussempfehlung und einem Bericht dem Plenum des Deutschen Bundestages vorgelegt. Das Plenum nimmt diese Beschlussempfehlung und den Bericht zur Grundlage seiner abschließenden Beratung und Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

Neben der Beratung von Gesetzesvorlagen nimmt der Innenausschuss Berichte der Bundesregierung zu wichtigen Sachgebieten der Innenpolitik entgegen. Bei überwiesenen Berichten wie dem Bundesstatistikbericht, den Tätigkeitsberichten des Bundesdatenschutzbeauftragten, dem Beamtenversorgungsbericht oder dem Bericht der Wahlkreiskommission kann er auf ihrer Basis Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung aussprechen. Berichte der Bundesregierung zu aktuellen Themen, wie z.B. der Inneren Sicherheit, berät der Ausschuss im Rahmen seiner Kontrollfunktion. Die Verfassungsschutzberichte werden alljährlich eingehend diskutiert.

Immer größeren Raum in den Beratungen des Innenausschusses nehmen Dokumente und Unterrichtungen der Europäischen Gremien (Europäischer Rat, Europaparlament und Kommission) zu den verschiedensten Feldern der Innenpolitik ein. Ergebnisse dieser Beratungen sind teilweise Aufforderungen an die Bundesregierung, den Standpunkt des Parlaments in den europäischen Entscheidungsprozess einzubringen. Zuweilen wendet sich der Ausschuss auch unmittelbar an den jeweils zuständigen EU Kommissar. Des Weiteren lässt sich der Innenausschuss regelmäßig vom Bundesinnenministerium über die Tagungen der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union berichten.

Auch wenn nicht immer alle Themen aus dem breit gefächerten Aufgabenbereich des Innenausschusses große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erfahren, so leistet der Ausschuss doch einen ganz wesentlichen Beitrag für die Innere Sicherheit, für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Emanzipation der Bürger, die Grundlagen unserer Verfassung und das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Religionen und Kulturen.

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a04/aufgaben
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