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Petitionsausschuss
Delegation des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages besuchte den Petitionsausschuss des Schottischen Parlaments

Vom 24. bis 26. März 2003 reiste eine fünfköpfige Delegation des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages unter Leitung des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden, Klaus Hagemann (SPD), nach Edinburgh, um dem Petitionsausschuss des Schottischen Parlaments einen Gegenbesuch abzustatten. Dieser war im September 2001 in Berlin gewesen. Die Delegation des Bundestages bestand neben Klaus Hagemann aus den Abgeordneten Klaus-Werner Jonas (SPD), Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU), Gero Storjohann (CDU/CSU) und Josef Philip Winkler (Bündnis 90/Die Grünen). Sie nahm an einer Sitzung des schottischen Petitionsausschusses teil und konferierte anschließend mit den Ausschussmitgliedern über Fragen des Petitionswesens und einzelne Themen, die die Agenden beider Ausschüsse derzeit prägen. Ferner wurde über die Wahrnehmung der jeweiligen Tätigkeit im parlamentarischen Geschehen und die Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Petitionswesens hin zu mehr Öffentlichkeit und Transparenz gesprochen. Man kam überein, eine Vernetzung und Verbesserung der Zusammenarbeit der Petitionsausschüsse im bilateralen und internationalen Rahmen anzustreben.

Das Schottische Parlament ist die erste, die schottischen Wähler repräsentierende und ihnen gegenüber verantwortliche Körperschaft seit fast 300 Jahren. Mit dem im Jahr 1998 vom britischen Unterhaus verabschiedeten Gesetz über Schottland (Scotland Act) wurde die Einsetzung eines Parlaments und einer Regierung für Schottland vorgesehen. Dem Gesetz war eine Volksabstimmung vorausgegangen, Teile der Kompetenzen und Regierungsgewalt Londons auf Schottland zu übertragen.

Das im Jahr 1999 ins Leben gerufene Schottische Parlament setzte unmittelbar nach seiner Konstituierung einen Petitionsausschuss ein. "Man war offenkundig von Anfang an bestrebt, die Petitionsbearbeitung modern, offen und kommunikationsfreundlich zu gestalten", sagte Hagemann nach der Rückkehr der Delegation nach Berlin. Die Arbeitsweise und die Befugnisse des "Public Petitions Committee" des Schottischen Parlaments ähnelten ansonsten im Wesentlichen denen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. Besonders beeindruckt habe die Delegation die Vorabpräsentation der künftigen Darstellung des Petitionsausschusses auf der Internet-Plattform www.scottish.parliament.uk, die neben den üblichen Informationen über den Ausschuss und das Petitionswesen sehr weitgehende Details über die Ausschussarbeit, die Tagesordnung und die Sitzungspapiere, sowie sogar einzelne Petitionen parat halte. Jetzt schon könne - ganz im Sinne der "Elektronischen Demokratie" - der öffentliche Teil der Ausschussitzung per Web-TV mitverfolgt werden. In das Internet werde zudem ein Petitionsformular eingestellt, das online eingereicht werden könne. Dritten sei künftig gestattet, den Beratungsgang der Petitionen im Internet einzusehen, sich den Petitionen anzuschließen oder sie zu kommentieren.

Für Fragen steht Ihnen in Berlin Herr Ewald Zimmermann, Tel.: 030 227 33845 zur Verfügung.

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv15/a02/petitionen_aktuelles/001aktuell
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