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16. Wahlperiode
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Petitionsausschuss
Wie reicht man eine Petition ein?

Weil das Petitionsrecht ein allgemeines Recht ist, muss es auch mühelos in Anspruch genommen werden können. Deshalb gilt für den Petenten nur die Auflage, sich schriftlich (mit Name, Adresse und Unterschrift) zu äußern.

Wird eine Petition gemeinschaftlich mit anderen (Interessengruppe, Bürgerinitiative, Verein oder ähnliches) eingereicht, ist ein Ansprechpartner zu benennen. Eine in Papierform eingereichte Petition muss ansonsten keine besonderen Formvorschriften erfüllen, jedoch vom Petenten handschriftlich unterschrieben werden.

Um Ihnen das Abfassen einer solchen Petition zu erleichtern, können Sie sich ein Formular öffnen, dieses ausfüllen, unterschreiben und auf dem Postwege an den Petitionsauschuss des Deutschen Bundestages senden.

Wollen Sie Ihre Petition elektronisch an den Petitionsausschuss senden, so können Sie auch diesen Weg wählen, wenn Sie das hierfür zur Verfügung gestellte Online-Formular benutzen. Zur abschließenden Bestätigung Ihrer Petition müssen Sie statt der sonst erforderlichen handschriftlichen Unterschrift am Schluss der Petition nur Ihren Vor- und Familiennamen in das Unterschriftkästchen eintragen.

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv15/a02/petitionen_allgemein/wie_reicht_man_eine_petition_ein
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