Finanzausschuss
Grusswort der Vorsitzenden
Arbeit an den Nerven des Staates
Steuern zahlt wohl niemand gern. Umso wichtiger ist, dass die Steuergesetze gerecht und solide gemacht sind. Grund genug dafür, dass der Finanzausschuss häufig Sachverständige bittet, in öffentlichen Anhörungen Einschätzungen abzugeben, wie sich geplante Steuergesetze in der Praxis auswirken könnten. Und dass viele Steuergesetze nach Anhörung, Ausschussberatungen und Abgleich mit dem praktischen Wissen der Abgeordneten deutlich anders aussehen als in ihrem ersten Entwurf. Finanzpolitik sichert die Einnahmen für die Aufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge, die allen Bürgern zugute kommt. Dabei muss sie zwischen Steuer- und Leistungsgerechtigkeit einen Mittelweg finden.
Den Mitgliedern des Finanzausschusses eröffnet sich ein breites Betätigungsfeld. Gefordert ist unterschiedlichstes Fach- und Praxiswissen zu Steuern und Zöllen, Geld- und Kreditwirtschaft, Kapitalmarkt sowie Börsen- und Versicherungswesen. Neben Gesetzentwürfen und Anträgen vom Bundestagsplenum sowie Berichten von der Bundesregierung werden dem Ausschuss zunehmend auch von der EU Vorlagen zur Beratung übermittelt. Die halbjährlichen Steuerschätzungen liefern entscheidende Rahmendaten für die Finanzpolitiker und sind nicht selten Ausgangspunkte für gesetzgeberische Initiativen. Der Ausschuss pflegt daneben internationale und steuerpolitische Kontakte, etwa zur Europäischen Zentralbank, zum Internationalen Währungsfonds, zur Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - und selbstverständlich auch zu Finanzausschüssen anderer Länder. Auf internationaler Ebene beschäftigt die Neufassung der Eigenkapitalvorschriften der Banken (Basel II) und deren Umsetzung auf EU-Ebene die Finanzpolitiker ebenso wie die Schaffung von Verhaltensregeln für Rating-Agenturen oder eines neuen internationalen Insolvenzverfahrens.
Bis Ende des Jahres 2003 wurde die Reform zur Finanzierung der Städte und Gemeinden beraten. Die Vorschläge der Städte und Gemeinden, der Regierungskommission und der Bundesregierung wurden sehr kontrovers diskutiert, eine Diskussion, die sich auch in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses fortsetzte. Das schließlich auf Empfehlung des Finanzausschusses vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz wurde im Vermittlungsverfahren Ende 2003 aber nur teilweise umgesetzt. Eine wirkliche Gemeindefinanzreform steht damit immer noch aus.
Die Besteuerung von Kapitaleinkünften wird den Finanzausschuss weiter beschäftigen. Mit dem bereits verabschiedeten Gesetz wurde der Weg in die Steuerehrlichkeit geebnet. Für eine effizientere Mittelstandsförderung hat der Finanzausschuss durch die gesetzliche Zusammenlegung der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit der Deutschen Ausgleichsbank die Weichen gestellt. Neuerungen entstehen auch im Bereich der Förderung des Finanzplatzes Deutschland: Mit dem Investmentmodernisierungsgesetz ist die Zulassung von Hedge-Fonds in Deutschland erstmalig möglich.
Vereinfachung des Steuerrechts und weniger Bürokratie sind übergeordnete Themen nicht nur des Finanzausschusses. Denn das in Jahrzehnten gewachsene Dickicht von komplizierten Vorschriften und Ausnahmen macht den Steuerpflichtigen und der Steuerverwaltung das Leben schwer. Weniger und einfache Vorschriften sind dringend erforderlich. Allerdings wird dieses Ziel nur mit besonderen Anstrengungen zu erreichen sein.
Christine Scheel.
(Christine Scheel, B' 90/Grüne, Vorsitzende des Finanzausschusses. 33 Mitglieder, SPD: 14, CDU/CSU: 13, B '90/ Grüne: 3, FDP: 3)
Christine.Scheel@bundestag.de