DOKUMENTE
Parteienfinanzierung
Das Parteiengesetz regelt, wie sich Parteien
finanzieren und in welcher Höhe sie staatliche Mittel als
Teilfinanzierung erhalten. Maßstab für die Verteilung
dieser Mittel ist die Verwurzelung der Parteien in der
Gesellschaft. Dies wird zum einen daran gemessen, wie viel Stimmen
eine Partei bei der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl und
den jeweils letzten Landtagswahlen erzielt hat. Zum anderen wird
der Umfang der Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge und
rechtmäßig erlangten Spenden zugrunde gelegt.
Das Parteiengesetz (§19a Abs. 1 PartG) hat dem Präsidenten des Deutschen Bundestages die Exekutivaufgabe übertragen, jährlich zum 15. Februar die Höhe der staatlichen Mittel festzulegen, die den anspruchsberechtigten Parteien zufliessen.
- Fundstellenverzeichnis der Rechenschaftsberichte seit 1968
- Festsetzung staatlicher Mittel
- Hinweise zur Rechnungslegung nach dem Parteiengesetz
- Zeitnahe Veröffentlichung von Spenden über 50.000 € (ab 1. Juli 2002)
- Die staatliche Parteienfinanzierung
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/finanz/