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Juni 01/1998
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Beschränkung beseitigen

(re) Beschränkungen beim Grunderwerb durch Ausländer aus Nicht-EU-Staaten oder dort ansässigen juristischen Personen, wie sie nach dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch nach Landesrecht möglich sind, sollen beseitigt werden. Der Rechtsausschuß hat am 27. Mai einstimmig dafür votiert, einen von den Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. mit diesem Ziel vorgelegten Gesetzentwurf (13/10534) anzunehmen.
Die derzeitigen Vorschriften behinderten, so wurde argumentiert, den Umzug der Botschaften nach Berlin und erschwerten es, bei anderen Staaten die Beseitigung von Hindernissen zu erreichen, auf die deutsche Unternehmen beim Grundwerwerb stoßen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801024b
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