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Juni 01/1998
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Patentanwälte sollen Jura studieren

(re) Wer Patentanwalt werden will, muß künftig auch den Abschluß eines juristischen Studiums an einer Universität nachweisen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Patentanwaltsordnung (13/10764) vor. Der Entwurf wurde am 29. Mai zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuß überwiesen.
Das in dem Gesetzentwurf vorgesehene obligatorische Studium von Rechtsgebieten, die ein Patentanwalt für die Ausübung seines Berufs kennen muß, soll die Ausbildung bei einem Patentanwalt oder Patentassessor ergänzen.
Das Studium, bislang freiwillig an der Fernuniversität Hagen möglich, soll an Universitäten, auch Abenduniversitäten möglich sein, die einen besonderen, für die Ausbildung von Patentananwaltbewerbern gedachten Studiengang einrichten. Es soll sich auf die Rechtsgebiete erstrecken, die ein Bewerber neben dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes zu kennen hat, und muß, so heißt es in der Gesetzesvorlage, Kenntnisse der Grundzüge auf den Gebieten des Vertragsrechts, Arbeitsvertragsrechts, Wirtschaftsrechts, gerichtliches Verfahrensrecht, Verfassungsrecht, allgemeines Verwaltungsrecht und Europarecht vermitteln. Der Abschluß des Studiums mit einer universitären Prüfung soll andere Ausbildungsphasen verkürzen.
Nach der beabsichtigten Änderung der Patentanwaltsverordnung muß ein Bewerber nach dem Erwerb der technischen Befähigung mindestens 34 Monate lang im Inland auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ausgebildet worden sein, und zwar wenigstens 26 Monate bei einem Patentanwalt oder einem Patentassessor in der Patentabteilung eines Unternehmens, zwei Monate beim Patentamt und sechs Monate beim Patentgericht. Eine Auslandsausbildung kann in bestimmten Fällen berücksichtigt werden. Ein rechtswissenschaftliches Studium oder ein juristisches Vollzeitstudium soll mit vier Monaten auf die Ausbildung bei einem Patentanwalt oder Patentassessor angerechnet werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801024c
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