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Juni 01/1998
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DG-Bank wird umgewandelt

(fi) Der Bundestag hat die Umwandlung der Deutschen Genossenschaftsbank (DG-Bank) in eine Aktiengesellschaft befürwortet. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (13/10366) nahm das Plenum am 29. Mai auf Empfehlung des Finanzausschusses (13/10786) an. Die Umwandlung soll rückwirkend zum 1. Januar 1998 in Kraft treten.
Der Bund gibt damit seine gesetzliche Beteiligung an der DG-Bank auf. Sie wird vom Kreis der Anteilseigner übernommen, um eine Kapitalherabsetzung zu vermeiden. Die DG-Bank ist nach Regierungsangaben das Spitzeninstitut des genossenschaftlichen Finanzverbundes und hatte sich als Körperschaft des öffentlichen Rechts etabliert.
Laut Bundesregierung sind die Voraussetzungen für die Beibehaltung der öffentlichen Rechtsform sowie der gesetzlichen Beteiligung des Bundes in Höhe von nominal 1 Million DM entfallen. Zur dauerhaften Absicherung des genossenschaftlichen Finanzverbundes erhalten die Anteilseigner vinkulierte Namensaktien.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801043d
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