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Juni 01/1998
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Holz nicht kennzeichnen

(um) Eine Kennzeichnungspflicht von Holz und Holzprodukten hält der Bundestag nicht für notwendig. Das Parlament lehnte daher am 29. Mai einen Antrag der SPD-Fraktion (13/5212) auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (13/9708) ab, die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, der eine solche Verpflichtung vorsehe.
Nach den Vorstellungen der Sozialdemokraten sollte die Kennzeichnung die Angabe des Handelsnamens und des Ursprungslandes enthalten. Außerdem sollte die Regierung auf europäischer und internationaler Ebene Initiativen ergreifen, um einheitliche Kriterien für die ökologisch verträgliche, nachhaltige Nutzung von Wäldern festzulegen. Bis dahin sollte international eine Positivkennzeichnung für Hölzer und Holzprodukte aus nachhaltiger Bewirtschaftung auf freiwilliger Basis angestrebt werden.
Vorangetrieben werden sollten auch, so die Fraktion, die Verhandlungen zum Abschluß einer Internationalen Waldkonvention, in der die Kennzeichnungsregelungen verankert sind. Auf europäischer Ebene sollte sich die Bundesregierung für die Aufnahme potentiell gefährdeter Tropenhölzer in die Monitoringliste der kommenden Artenschutzverordnung der Europäischen Gemeinschaft einsetzen, um das Handelsvolumen zu erfassen und bewerten zu können. Die Abgeordneten hatten sich nicht zuletzt dafür eingesetzt, daß die Vermarktung von Hölzern gefördert wird, die aus nachhaltiger Bewirtschaftung stammen und die ohne Gefährdung der noch verbliebenen Waldökosysteme genutzt werden können.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801058a
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