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Dezember 05/1998
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Volksvermögen zuordnen

(re) Den ostdeutschen Städten, Gemeinden und Landkreisen sollen bis Ende 1999 die ihnen zustehenden Vermögenswerte aus ehemals volkseigenem Vermögen im wesentlichen zugeordnet werden. Dies verlangt die PDS in einem Antrag ( 14/17), den der Bundestag am 13. November zur Beratung an den Ausschuß für die Angelegenheiten der neuen Länder überwiesen hat.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Bundestag bis Ende Januar einen Entwurf zur Änderung des Vermögenszuordnungsgesetzes und des Vermögenszuordnungsergänzungsgesetzes vorzulegen. Die Kommunen und Kreise sollen bei den zuständigen Bundesbehörden bereits abgelehnte Anträge bis Ende Mai nochmals stellen können. Die Fraktion verlangt darüber hinaus eine Regelung, wonach Städte, Gemeinden oder Kreise einen angemessenen Ausgleichsanspruch für "zuordnungswidrige" Privatisierungen der Treuhandanstalt oder der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) erhalten sollen, wenn diese zu ihren Lasten erfolgt sind. Für das Vermögenszuordnungsgesetz will die PDS ferner eine "kommunalfreundliche Regelung" im Hinblick auf die Kostenübernahme für Trennvermessungen bei zugeordneten Flächen. Schließlich sollten die kommunalen Spitzenverbände im Verwaltungsrat der BvS vertreten sein.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9805/9805054c
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