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Dezember 05/1998
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Bundesrechnungshof rügt Mißmanagement

(hh) Die finanzwirtschaftliche Lage des Bundes ist weiterhin durch ein hohes Finanzierungsdefizit, einen stark steigenden Schuldenstand sowie steigende Zins- und hohe Tilgungsausgaben gekennzeichnet. Dies hat der Bundesrechnungshof (BRH) in seinen Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes ( 14/29) festgestellt. In den BRH-Bemerkungen geht es um das Haushaltsjahr 1997. Danach werden die Schulden des Bundes bis Ende des Jahres 1998 voraussichtlich einen Stand von rund 955 Milliarden DM erreichen und bis zum Jahr 2002 voraussichtlich auf rund 1,16 Billionen DM ansteigen. Der Aufwand für den Schuldendienst (Zins und Tilgung) sei von rund 94 Milliarden DM im Jahre 1987 auf rund 243 Milliarden DM im Jahre 1997 angestiegen. Die Schulden des Bundes und seiner einzelnen Sondervermögen würden sich zum Ende des Jahres 1997 auf insgesamt rund 1,42 Billionen DM belaufen, heißt es in dem Bericht weiter. Diese Vorbelastungen würden den finanzwirtschaftlichen Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum des Bundes "erheblich" einschränken und "erhebliche Risiken" für künftige Haushaltsjahre beinhalten.
Der BRH weist darauf hin, daß mit der Einführung der einheitlichen europäischen Währung die Mitgliedstaaten vertraglich verpflichtet seien, übermäßige Defizite im öffentlichen Sektor zu vermeiden. Damit die Bundesrepublik Deutschland ihre Verpflichtungen gegenüber der EG dauerhaft erfüllen könne, seien innerstaatliche Regelungen zwischen Bund und Ländern notwendig. Obwohl sich Bund und Länder ihrer gemeinsamen Verantwortung seit Ende des Jahres 1992 bewußt seien, hätten sie noch keine Einigung über konkrete und verbindliche Verfahren zur Koordinierung ihrer Finanzpolitiken und zur innerstaatlichen Haftung für mögliche finanzielle Sanktionen der EG erzielen können. Damit sei erst frühestens in der nächsten Legislaturperiode und damit erst nach der Einführung des Euro zu rechnen, kritisiert der BRH.
Bei den Einzelprüfungsergebnissen für das Jahr 1997 beschäftigte sich der Bundesrechnungshof hauptsächlich mit der Verwaltung und Nutzung von Liegenschaften durch den Bund. Im Bereich des Auswärtigen Amtes stellten die Prüfer fest, daß bei der Deckung von Dienstwohnungsbedarf sich nicht immer um die kostengünstigste Lösung bemüht wurde. So halte das Amt zum Beispiel seit mindestens sechs Jahren ohne erkennbaren Bedarf eine rund 270 Quadratmeter große Dienstwohnung auf einem rund 4.500 Quadratmeter großen Grundstück vor, dessen Verkehrswert rund 540.000 DM betrage. In einem anderen Fall stehe eine Liegenschaft mit einem Verkehrswert von fast 4 Millionen DM seit fast sechs Jahren leer. Unterdessen seien Mietzuschüsse für die Privatwohnung der Botschafterin angefallen.
Im Bereich des Verkehrsministeriums kritisieren die Prüfer des Bundesrechnungshofes, daß Lärmschutzanlagen an Bundesfernstraßen häufig unangemessen aufwendig gestaltet und zu teuer seien. Der unangemessene Mehraufwand übersteige in einigen Fällen mehr als 1 Million DM.
Kostensteigerungen beklagen die Mitarbeiter des Bundesrechnungshofes auch im Bereich des Verteidigungsministeriums. So seien die geplanten Gesamtausgaben für die Beschaffung von 7 neuen und die Umrüstung von 17 vorhandenen Bordhubschraubern des Typs "Sea Lynx" in nur rund zwei Jahren um rund 50 Prozent auf rund 761 Millionen DM angewachsen. Die vorgeschriebene "Kostensteigerungsmeldung" an den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages sei bislang nicht erfolgt. Weiter kritisiert der BRH, daß die Bundeswehr rund 6.000 Gabelstapler aller Art zu einem Gesamtbeschaffungswert von rund 500 Millionen DM habe, die teilweise nur "sehr gering" ausgelastet seien. Außerdem gebe es fehlerhafte Bedarfsermittlungen; Konzepte und Wirtschaftlichkeitsberechnungen fehlten teilweise. Die Mängel sind nach Auffassung des Bundesrechnungshofes so gravierend, daß er gefordert hat, die Beschaffung neuer Gabelstapler vorerst auszusetzen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9805/9805059a
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