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Januar 01/2000
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Überplanmäßigen Ausgaben zugestimmt

(hh) Zum Ende des Haushaltsjahres 1999 hat das Bundesfinanzministerium laut Unterrichtungen durch die Bundesregierung ( 14/2208, 14/2425, 14/2333, 14/2334, 14/2456, 14/2455, 14/2457, 14/2458, 14/2459) neun überplanmäßigen Ausgaben zugestimmt.

So wurden bis zu 227 Millionen DM für die Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Haushaltsjahr 1999 bewilligt. Zwei weitere überplanmäßige Ausgaben bis zur Höhe von je 19 Millionen DM wurden für die Unterstützung friedenserhaltender Maßnahmen auf Antrag des Auswärtigen Amts bewilligt. Diese Ausgaben seien vor allem wegen des Winters im Kosovo unaufschiebbar.

Eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 911 Millionen DM war für die Erstattung von Verwaltungsausgaben des Bundeseisenbahnvermögens notwendig. Eine weitere überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 200 Millionen DM war notwendig zur Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Eine überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 28,2 Millionen DM wurde als Zuschuss des Bundes an die Bahnversicherungsanstalt für Rentenleistungen an ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Bundesbahn notwendig. Für zusätzliche Mittel des Europäischen Sozialfonds zur Kofinanzierung des Sofortprogramms zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit hat der Finanzminister einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 21,83 Millionen DM zugestimmt.

Kosovo-Einsatz teurer

Eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von bis zu 134,4 Millionen DM wurde für Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen – humanitären und sonstigen – Einsätzen notwendig. Der Mehrbetrag überschreite den Ansatz von 441 Millionen DM. Nach einer weiteren Unterrichtung durch die Bundesregierung hat der Finanzminister überplanmäßige Ausgaben in Höhe von jeweils 25 Millionen DM für die Versorgungsbezüge für Beschädigte in der Kriegsopferversorgung und für Versorgungsbezüge für Witwen und Witwer in der Kriegsopferversorgung sowie bis zur Höhe von 150 Millionen DM für Kriegsopferfürsorge und gleichartige Leistungen bewilligt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0001/0001046c
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