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Januar 01/2000
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RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSS KRITISIERTE KONTROLLE

Bundeszuschuss für das Weimarer Kulturprogramm fast verdoppelt

(hh) Kritisch auseinander gesetzt hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss am 19. Januar mit den Zuwendungen des Bundes an die "Weimar 1999 – Kulturstadt Europas GmbH". Da die Zuschüsse von den 1996 vorgesehenen 16 Millionen DM auf insgesamt 29,2 Millionen DM gestiegen waren, forderte der Ausschuss einvernehmlich den Kulturbeauftragen der Bundesregierung auf, zukünftig durch bessere Planung und Kontrolle eine Nachfinanzierung in einer solchen Größenordnung zu vermeiden.

Aus dem der Entscheidung zugrunde liegenden Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) geht hervor, dass zur Durchführung des Programms zur "Kulturstadt Europas" im Jahr 1999 die Stadt Weimar, der Freistaat Thüringen und der Bund 1995 die GmbH gegründet hatten, bei dem der Bund als Minderheitsgesellschafter mit 24 Prozent des Stammkapitals von den ursprünglich geplanten Gesamtkosten von 47,9 Millionen DM 16 Millionen DM übernehmen sollte. Zudem sei der Geschäftsführer der Gesellschaft ermächtigt worden, ein Betriebsmittelkredit in Höhe von bis zu 2 Millionen DM aufzunehmen.

Diese Mittel seien jedoch bereits am 31. August 1996, rund ein Jahr nach Gründung der Gesellschaft, vollständig ausgeschöpft gewesen. Deshalb habe der Gesellschaft gedroht, spätestens im November 1996 zahlungsunfähig zu werden. Schon damals habe der Verwaltungsrat festgestellt, dass "der Geschäftsführer im laufenden Jahr gegen gesellschafts- und zuwendungsrechtliche Bestimmungen verstoßen" habe.

Bei der Überprüfung stellte der BRH laut seinem Bericht im kaufmännischen Bereich "erhebliche Mängel" fest. Schon Ende 1997 habe sich der Gesamtaufwand für die Kulturstadtprojekte nach den Kosten- und Finanzierungsplänen gegenüber 1996 mehrfach erhöht. Gründe dafür seien insbesondere zusätzliche Ausgaben für Projekte und Ausstattung gewesen. Diese höheren Ausgaben sollten laut Plan der GmbH durch höhere Einnahmen, zum Beispiel von Sponsoren, finanziert werden. An der Höhe der Zuwendungen durch den Bund habe sich zu dem Zeitpunkt noch nichts ändern sollen.

Weitere Kostensteigerungen hätten sich jedoch, so der BRH, schon 1998 ergeben. So sei der Finanzrahmen noch einmal um 22 Millionen DM erhöht worden; besonders die Ausgaben für geplante Projekte hätten sich auf knapp 26 Millionen DM mehr als verdoppelt. Zur Finanzierung hätten sich deshalb die Zuwendungen unter anderem des Bundes um 13,2 Millionen DM auf insgesamt 29,2 Millionen DM erhöht. Der BRH beanstandete deshalb unter anderem, dass der Bund seine Aufsichtspflicht als Gesellschafter und Zuwendungsgeber nicht ausreichend wahrgenommen habe.

Der Vertreter des Kulturbeauftragten erklärte, das Kulturprogramm im vergangenen Jahr in Weimar sei "sehr erfolgreich" gewesen. Er räumte ein, dass es notwendig gewesen wäre, dem künstlerischen Leiter einen Verwaltungsfachmann zur Seite zu stellen. Der Bund habe dies auch versucht; er habe sich als Minderheitsgesellschafter jedoch nicht durchsetzen können. Bei vergleichbaren Kulturveranstaltungen werde der Bund sich zukünftig dafür einsetzen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0001/0001047a
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