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April 04/2000
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DREI ANTRÄGE ÜBERWIESEN

Der landwirtschaftlichen Förderung Vorrang einräumen

(en) Die Priorität landwirtschaftlicher Förderung in der Entwicklungszusammenarbeit fordert die F.D.P. mit ihrem Antrag ( 14/3102), der am 13. April gemeinsam mit Anträgen der Union ( 14/1663) sowie von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/1194) an den Entwicklungshilfeausschuss überwiesen wurde. Die F.D.P. bezieht sich auf das anhaltende Bevölkerungswachstum in der so genannten Dritten Welt und auf Berechnungen der FAO, wonach in den nächsten 25 Jahren weltweit 60 Prozent mehr Nahrungsmittel produziert werden müssten, um den Bedarf vor allem in den Entwicklungsländern zu decken.

Die Europäische Union habe als weltweit größter Importeur und zweitgrößter Exporteur landwirtschaftlicher Erzeugnisse eine besondere Verantwortung bei der Interessenabstimmung zwischen Entwicklungsländern und Europäischen Produzenten bzw. Verbrauchern.

Nach den F.D.P.-Vorstellungen sollten der Anbau gentechnisch verbesserter ertragsstabiler Nutzpflanzen, integrierter Pflanzenschutz und die Verbesserung tierischer Produktion einschließlich Fischerei und Aquakultur im Mittelpunkt agrarpolitischer Förderung stehen. Es gehe vor allem um standortgerechte landwirtschaftliche Produktionssysteme mit nachhaltiger Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen.

Der F.D.P. zufolge geht es nicht um Einzelförderung, sondern um systemorientierte Politikberatung und -entwicklung, um die Einführung innovativer Bewirtschaftung sowie um ökonomische Anreize zur Produktionssteigerung. Bodenbesitz und langfristige Nutzungsrechte müssen beachtet werden. Europäische Agrarpolitiker sollen bei ihrer Arbeit die Auswirkungen des Marktes auf die Entwicklungsländer berücksichtigen, bei internationalen Verhandlungen auf die Einflüsse der Entwicklungs-, Agrar- und Handelspolitik achten, nachteilige Handelsverzerrungen vermeiden und sich für einen besseren Marktzugang landwirtschaftlicher Produkte aus Entwicklungsländern einsetzen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0004/0004033b
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