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April 04/2000
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Zulassung von Pflanzenschutzmitteln weniger bürokratisch gestalten

(lw) Auf Antrag ( 14/3096) der CDU/CSU soll die Bundesregierung die rechtlichen und administrativen Voraussetzungen schaffen, damit umweltschonende Herbizide, Fungizide und Pestizide in der Landwirtschaft weiter verwendet werden können. In einer Großen Anfrage ( 14/3054) erkundigt sich die F.D.P.-Fraktion nach den Mengen der zurzeit in Deutschland und der Europäischen Union eingesetzten Pflanzenschutzmittel.

Wie es in dem Antrag der CDU/CSU weiter heißt, behindere die "überbürokratische Auslegung der Zulassungskriterien bei Pflanzenschutzmitteln" hierzulande das Zulassungsverfahren bestimmter Herbizide, Fungizide und Pestizide. Wenn etwa beim Pflanzen-, Obst-, Gemüse-, Wein- und Hopfenanbau auf Pflanzenschutzmittel verzichtet würde, könne die Umwelt und Landwirtschaft benachteiligt werden. Deshalb fordert die Fraktion eine entsprechend geänderte Pflanzenschutzverordnung auf der Grundlage eines Beschlusses des Bundesrates.

Außerdem möchte die CDU/CSU die Frist, innerhalb derer die Zulassung von Alt-Wirkstoffen von Pflanzenschutzmitteln EU-weit abgestimmt werden soll, von 2003 auf 2006 verschieben. Nach dem Willen der Abgeordneten soll sich die Bundesregierung für eine Fristverlängerung einsetzen, damit das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel abgeschlossen werden könne. Bislang seien lediglich zwei von 800 Wirkstoffen harmonisiert, so die Fraktion.

In ihrer Großen Anfrage fordert die F.D.P.-Fraktion von der Bundesregierung, die Wirkstoffe getrennt nach Insektiziden, Fungiziden und Herbiziden aufzulisten. Sie solle auch den gegenwärtigen Umfang der Pflanzenschutzmittel auf dem Markt angeben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0004/0004045b
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