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April 04/2000
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Schuldenerlass für die ärmsten Länder zugestimmt

(hh) Gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion hat der Haushaltsausschuss am 12. April einen Schuldenerlass für die ärmsten, hochverschuldeten Länder auf Handelsforderungen zugestimmt.

Nach einem Bericht des Bundesministeriums der Finanzen haben die Regierungen der G7-Staaten in der von der Bundesregierung initiierten Kölner Schuldeninitiative vom Juli 1999 sich verpflichtet, diesen Ländern 100 Prozent der Handelsschulden zu erlassen. Bei den Ländern handelt es sich um insgesamt 41 Staaten von Äthiopien bis zu Vietnam, von Mosambik bis zum Sudan. Die Bundesregierung beabsichtigt laut Bericht darüber hinaus, die ungedeckten Anteile der deutschen Exporteure an den Forderungen gegenüber den ärmsten Ländern in diese bilaterale Erlassregelung mit einzubeziehen. Die einseitige Anhebung der Erlassquote von 100 Prozent führe zu einem zusätzlichen Kapitalerlass von schätzungsweise 700 Millionen DM, heißt es.

Während die SPD die Umsetzung begrüßte und die PDS dies für ein gutes Signal hielt, lehnte die Union die Entschuldung ab, da sie diese Vorlage für lückenhaft hielt. Es sei es unklug, alle Forderungen zu streichen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0004/0004053b
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