Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2000 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 04/2000 >
April 04/2000
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

GESUNDHEITSAUSSCHUSS IN BRÜSSEL

Europäische Kommission will Standards für Lebensmittel anheben

(ge) Das von der Europäischen Kommission vorgelegte Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit führt voraussichtlich dazu, dass die EU die weltweit höchsten Lebensmittelstandards vorzuweisen hat. Dies erklärte der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, David Byrne, auf einem Treffen mit dem Gesundheitsausschuss am 3. April in Brüssel.

Das Weißbuch enthalte einen Ansatz, der mehrere Politikfelder umfasse und den Bürger in den Mittelpunkt stelle. Mit seinen Vorhaben will Bryne Brüssel in die Lage versetzen, schnell auf aufkommende Krisen reagieren zu können. Der Umgang mit dem BSE-Skandal habe die Notwendigkeit von Veränderungen vor Augen geführt.

Zu dem Thema BSE erläuterte der Kommissar, es sei allein Sache der Mitgliedstaaten, britisches Rindfleisch zu kennzeichnen. Das Fleisch aus Großbritannien erhalte die Kennung "XEL", bevor es für den Export freigegeben werde. Diese Information könne von den einzelnen Ländern an die Konsumenten weitergegeben werden. Der Kommissar begrüßte die deutsche Entscheidung, sich der EU anzuschließen und das Importverbot von britischem Rindfleisch aufzuheben. Großbritannien halte sich strikt an die Brüsseler Auflagen.

Weiter sagte Byrne, das Thema BSE habe die Aufmerksamkeit sehr stark auf die Lebensmittelsicherheit gelenkt. Er wolle aber das Blickfeld nicht einengen und zeigte sich überzeugt, dass die Kommission die Gesundheitspolitik und den Verbraucherschutz als oberste Priorität ansehen. Der Amsterdamer Vertrag habe Brüssel in diesem Bereich größeres Durchsetzungsvermögen gegeben. Des Weiteren stellte der oberste Verbraucherschützer der EU die Pläne der Gemeinschaft für eine zentrale Behörde für Lebensmittelsicherheit dar. Dieses Amt werde unabhängig von den Brüsseler Institutionen arbeiten. Seine Aufgabe werde es sein, wissenschaftliche Erkenntnisse über Fragen der Sicherheit von Lebensmitteln zur Verfügung zu stellen und Vorschläge für Verbesserungen zu machen. Es sei noch nicht geklärt, wo das Amt seinen Sitz haben werde, so Byrne weiter.

Im Rahmen der Informationsreise des Ausschusses nach Brüssel trafen sich die Parlamentarier außerdem mit dem Ständigen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei der EU, Wilhelm Schönfelder, und Paul Weissenberg, Direktor der Generaldirektion Unternehmen bei der Kommission. Weissenberg erklärte, die Europäische Kommission sei derzeit dabei, ein "Gesundheitsprogramm 2000" der Europäischen Union zu entwickeln.

Vorgaben dafür seien unter anderem bessere Informationen, schnelle Reaktionen auf Gesundheitsbedrohungen, Auswirkungen der Erweiterung der EU sowie das Verhältnis der Gesundheitspolitik zu anderen Politikbereichen der Europäischen Union. Botschafter Schönfelder ergänzte, es sei geplant, das Gesundheitsprogramm auf die Tagesordnung der französischen Präsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte zu setzen. Das Thema Prävention solle dabei eine herausragende Rolle spielen.

Inhalt der Sitzung war außerdem der Binnenmarkt für pharmazeutische Produkte. Weissenberg gab an, massiven Preisunterschieden für Medikamente in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten machtlos gegenüberzustehen. Dies sei Sache der Gesundheitspolitik der einzelnen Länder. Das Problem des Parallelhandels, also des Imports von Pharmaprodukten aus anderen Ländern, werde sich im Zuge der Osterweiterung der Europäischen Union voraussichtlich noch vergrößern. Man dürfe aber nicht vergessen, dass sich diese Praktik mitunter positiv auf nationale Gesundheitsbudgets auswirke.

Mit Blick auf Grundsätze einer Brüsseler Arzneimittelpolitik erklärte der Kommissionsbeamte, die europäische Zentrale für Arzneimittelzulassung mit Sitz in London, die zehn Prozent aller Fälle innerhalb der Europäischen Union bearbeite, habe bisher gut funktioniert. Trotzdem sei die EU-Gesetzgebung in diesem Bereich aber momentan auf dem Prüfstand. Man warte auf einen Bericht über die praktischen Erfahrungen mit der Londoner Behörde. Dessen Ergebnisse würden Aufschluss darüber geben, ob legislative Veränderungen nötig seien, erklärte Weissenberg.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0004/0004060a
Seitenanfang
Druckversion