Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2000 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 05/2000 >
Mai 05/2000
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

SCHORNSTEINFEGERGESETZ ÄNDERN

Realschulabschluss soll nicht zu Nachteilen führen

(wi) Realschulabsolventen sollen künftig bei Bewerbungen um den Beruf des Schornsteinfegers gegenüber Hauptschulabsolventen nicht benachteiligt werden. Dies streben SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit einem Gesetzentwurf ( 14/3333) zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes und anderer Vorschriften an, den der Bundestag am 18. Mai zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat.

Strebten sowohl Hauptschüler als auch Realschüler des gleichen Jahrgangs den Beruf des Schornsteinfegers an, erhalte der Bewerber von der Hauptschule in der Regel einen besseren so genannten Rangstichtag als der gleichaltrige Realschüler mit mittlerer Reife, heißt es in dem Entwurf. Erlange der Hauptschüler die mittlere Reife im zweiten Bildungsweg als Fachschulreife, sei er ebenfalls besser gestellt als der Realschüler mit mittlerer Reife. Dies werde von den betroffenen Handwerkern mit Realschulabschluss als Ungleichbehandlung angesehen.

Auch sei zu befürchten, dass Bewerber, die sich frühzeitig für die Ausbildung als Schornsteinfeger entschieden, einen mittleren Bildungsabschluss an der Realschule erst gar nicht anstrebten, da damit Verschlechterungen in der beruflichen Entwicklung hingenommen werden müssten. Die Gesetzesänderung ist nach Ansicht der Fraktionen erforderlich, um den betroffenen Bundesländern zu ermöglichen, Kehrbezirksbewerber mit mittlerem Bildungsabschluss angemessen zu berücksichtigen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0005/0005026b
Seitenanfang
Druckversion