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Mai 05/2000
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Futtermittelgesetz angenommen

(lw) Das Vierte Gesetz zur Änderung des Futtermittelgesetzes ( 14/2636) wurde vom Deutschen Bundestag am 18. Mai angenommen. Die Abgeordneten folgten damit einer einvernehmlichen Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses ( 14/3348). Bei dem vorliegenden Gesetz soll das Verfahren zur Zulassung von Zusatzstoffen neu geregelt und umgestellt werden. Auch die mit dem Verfahren der Anerkennung von Betrieben und der Zulassung von Zusatzstoffen verbundenen Gebühren seien dabei festzulegen. Ferner würden die Straf- und Bußgeldbestimmungen an das EG-Recht angepasst.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0005/0005040d
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