Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2000 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 05/2000 >
Mai 05/2000
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

REGIERUNGSVORLAGE ANGENOMMEN

Verlängerung der Geltungsdauer des Altersteilzeitgesetzes beschlossen

(as) Die Geltungsdauer des Altersteilzeitgesetzes wird bis Ende 2009 verlängert und die Förderhöchstdauer von fünf auf sechs Jahre erweitert. Das Plenum hat am 19. Mai einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 14/3158) der Bundesregierung mit den Stimmen der Koalition und der PDS gegen das Votum der Union und der Liberalen verabschiedet.

Die Mitglieder der CDU/CSU hatten in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung am 17. Mai für die Gesetzesvorlage gestimmt (siehe Beschlussempfehlung14/3392). Damit wird eine Vereinbarung des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit umgesetzt.

Die Regierung hatte erklärt, die Förderdauer der Altersteilzeit werde mit Rücksicht auf die voraussichtliche Entwicklung des Arbeitsmarktes um ein Jahr verlängert. Es sei davon auszugehen, dass Arbeitgeber auf diese Weise eher bereit sein werden, längere Laufzeiten der Altersteilzeitverträge zu vereinbaren als bisher. Dadurch könnten Arbeitnehmer bereits ein Jahr eher verkürzt arbeiten. In den Augen der Exekutive führt das unter bestimmten Bedingungen dazu, dass ein Wiederbesetzer des Arbeitsplatzes entsprechend früher nachrückt. In diesen Fällen werde der Arbeitsmarkt entlastet. Die Neuregelung führe zu einer größeren Akzeptanz der Altersteilzeit, da ein Teil der älteren Arbeitnehmer bereit sein werde, ein Jahr später in Rente zu gehen, um Rentenabschläge zu vermindern, die bei heutiger Regelung in Kauf genommen werden müssten.

In den Ausschussberatungen am 10. und 17. Mai erklärten Mitglieder der Fraktion der SPD, mit dem Gesetz solle die Effektivität und die Akzeptanz des Altersteilzeitgesetzes erhöht werden. Um den Tarifpartnern mehr Planungssicherheit zu geben, werde die Geltungsdauer des Gesetzes verlängert und die Förderhöchstdauer erweitert. In zwei von der Koalition eingebrachten und verabschiedeten Änderungsanträgen gehe es um eine leichter handhabbare und verständlichere Regelung zur Ermittlung der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit. Außerdem solle die Regelung zur Lösung von Übergangsproblemen bei bereits abgeschlossenen Altersteilzeit-Vereinbarungen neu gefasst werden. Die CDU/CSU begrüßte es im Ausschuss, die von der alten Regierung eingeführte Altersteilzeitregelung weiterzuentwickeln. Trotz Bedenken werde die Verlängerung bis zum Jahre 2009 mitgetragen. Vor dem Hintergrund eines prognostizierten Fachkräftemangels sei es notwendig, sich darüber Gedanken zu machen, wie ältere Arbeitnehmer im Arbeitsprozess gehalten werden könnten. Weitere Frühverrentungen seien von den Sozialkassen nicht mehr finanzierbar.

Die Bündnisgrünen betonten, die Verlängerung der Teilzeitregelung sei auch deshalb gerechtfertigt, weil sich ein Fachkräftemangel erst ab dem Jahre 2015 abzeichne. Die Liberalen lehnten den Entwurf als "mittelstandsfeindlich" ab, weil er unter anderem die Lohnnebenkosten erhöhe und zu mehr Bürokratie führe. Die Altersteilzeit werde von den Großunternehmen dazu genutzt, sich von älteren Arbeitnehmern zu trennen. Die Mitglieder der Fraktion der PDS forderten, das so genannte "Blockmodell" ohne Einbußen beim Nettoeinkommen oder bei der späteren Rente zu gestalten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0005/0005047a
Seitenanfang
Druckversion