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Dezember 12/2000
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VERTEIDIGUNGSMINISTERIUM

Mehrheit bewilligte zusätzliche Ausgaben von 59 Millionen DM

(hh) Um rund 59,18 Millionen DM gegenüber dem Regierungsentwurf hat der Bundestag den Etat des Verteidigungsministeriums für das Haushaltsjahr 2001 erhöht. Das Parlament billigte den Einzelplan 14 am 29. November in namentlicher Abstimmung mit 318 Ja-Stimmen gegen 267 Nein-Stimmen. Der nunmehr veranschlagte Ausgabenansatz von 46,86 Milliarden DM bedeutet ein Plus gegenüber dem Haushalt für das laufende Jahr von fast 1,53 Milliarden DM.

Einzelplan 14

Für Personalausgaben sind im Verteidigungsetat jetzt 24,23 Milliarden DM einkalkuliert. Für militärische Beschaffungen stehen 14,97 Milliarden DM zur Verfügung, für Verwaltungsausgaben 5,58 Milliarden DM, für Zuweisungen und Zuschüsse knapp 1,68 Milliarden DM und für Investitionen 452,91 Millionen DM.

Keinen Erfolg hatte am 29. November die CDU/CSU-Fraktion im Plenum des Bundestages mit einem Entschließungsantrag ( 14/4762). Darin kritisierte sie, die Unterfinanzierung der Bundeswehr nehme "unverantwortliche Ausmaße" an. Deshalb seien im kommenden Haushaltsjahr zusätzliche 2,2 Milliarden DM im Verteidigungshaushalt einzuplanen.

Umfangreiche Kürzungen nahm der Bundestag bei den Ausgaben für Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen vor. Diese Titelgruppe wurde um rund 905,74 Millionen DM gekürzt. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die militärischen Beschaffungen in diesem Kontext. Der Etatansatz wurde von 760 Millionen DM auf 144,77 Millionen DM zurückgefahren. Abgelehnt wurde in diesem Zusammenhang ein Änderungsantrag der PDS ( 14/4718), die Titelgruppe um 1,8 Milliarden DM auf 200 Millionen DM zu kürzen.

Bei den Personalausgaben beschloss das Parlament mehrheitlich, den Ausgabetitel für Wehrsold der Grundwehrdienstpflichtigen um 81 Millionen DM zu kürzen. Keinen Erfolg hatte die CDU/CSU mit einem Änderungsantrag ( 14/4787), diesen Etatposten um 250 Millionen DM auf insgesamt 1,39 Milliarden DM zu erhöhen. Das Parlament beschloss zudem, auch den Etatansatz für das Entlassungsgeld der Wehrpflichtigen von 224 Millionen DM auf 195 Millionen DM zu kürzen. Die Ausgaben für Sozialversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge für wehrpflichtige Soldaten kürzten die Abgeordneten um 116 Millionen DM auf 811 Millionen DM.

Keinen Erfolg hatte die F.D.P. im Bundestag mit einem Entschließungsantrag ( 14/4712), die Besoldung der Bundeswehrangehörigen aus den neuen Ländern auf 100 Prozent anzuheben. Ohne Mehrheit blieb auch die CDU/CSU mit ihrem Änderungsantrag ( 14/4787), die Bezüge der Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie das Ausbildungsgeld für Anwärter der Sanitätsoffizierslaufbahn um 500 Millionen DM auf 10,62 Milliarden DM zu erhöhen. Die PDS hatte in einem eigenen Änderungsantrag ( 14/4717) ebenso erfolglos gefordert, für diesen Zweck 10,16 Milliarden DM und damit 41 Millionen DM mehr als veranschlagt bereitzustellen.

Nach dem Willen des Bundestages sollen im Haushaltsjahr 2001 für die Bezüge und Nebenleistungen der Richter, Professoren und Beamten statt den von der Regierung vorgesehenen 1,49 Milliarden DM 1,63 Milliarden DM und für die Vergütung der Angestellten statt veranschlagten 2,47 Milliarden DM 2,64 Milliarden DM ausgegeben werden. Den Etatposten für die Löhne der Arbeiter hoben die Abgeordneten um 208 Millionen DM auf 3,94 Milliarden DM an. Auch die Ausgaben für Informationstechnik soll nach dem Willen des Bundestages um 118 Millionen DM auf jetzt 651,14 Millionen DM steigen. Für Investitionen und Aufwendungen für Baumaßnahmen beschloss der Bundestag, einen Betrag in Höhe von rund 111,97 Millionen DM zusätzlich vorzusehen.

Eine beträchtliche Kürzung erfuhr im Zuge der Haushaltsberatungen der Haushaltstitel für die Beschaffung von Fernmeldematerial. Statt den von der Regierung veranschlagten 446 Millionen DM stehen für diesen Zweck nunmehr 236 Millionen DM zur Verfügung. Erhöht wurde hingegen der Erhaltungstitel für Fahrzeug- und Kampffahrzeugmaterial um insgesamt 131,08 Millionen DM auf jetzt 931,08 Millionen DM. Den Beschaffungstitel für Fahrzeuge der Streitkräfte führten die Abgeordneten hingegen mehrheitlich um über 98 Millionen DM auf 61,06 Millionen DM zurück. Auch der Baransatz für die Beschaffung von Kampffahrzeugen wurde um 73 Millionen DM auf jetzt 560 Millionen DM abgesenkt. Die Ausgaben für Betriebsstoffe dürfen nach dem Willen des Bundestages um 100 Millionen DM auf jetzt 550,75 Millionen DM steigen.

Im Kapitel Schiffe und Marinegerät erhöhten die Abgeordneten den Beschaffungs titel um 70 Millionen DM auf jetzt 1,22 Milliarden DM. Bei Flugzeugen, Flugkörpern und flugtechnischem Gerät erfuhr der Beschaffungstitel eine Erhöhung um 141 Millionen DM auf jetzt 791 Millionen DM. Gekürzt wurde hingegen der Haushaltsposten für die Beschaffung des Waffensystems Unterstützungshubschrauber um 100 Millionen DM.

Kontrovers diskutiert wurde im Parlament die Frage der künftigen Beschaffung eines Großraumtransportflugzeugs. SPD, Bündnisgrüne und CDU/CSU stimmten schließlich für eine Verpflichtungsermächtigung von 10 Milliarden DM. Anträge der F.D.P. ( 14/4711), lediglich 8 Milliarden DM vorzusehen, sowie der PDS ( 14/4719), den Ansatz komplett zu streichen, wies der Bundestag mit großer Mehrheit zurück ( 14/4000– Epl. 14, 14/4513, 14/4521, 14/4522, 14/4523).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012026
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