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Dezember 12/2000
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EIGENER VERBOTSANTRAG DES BUNDESTAGES

Die Verfassungswidrigkeit der NPD beim Bundesverfassungsgericht feststellen lassen

(in) "Die Voraussetzungen sind erfüllt, die NPD muss, kann und soll verboten werden." Mit diesen Worten hatte die SPD am 6. Dezember im Innenausschuss ihr Plädoyer "für einen eigenen Verbotsantrag der Abgeordneten - unabhängig von den Initiativen der Bundesregierung und des Bundesrates" – eröffnet. Der Entscheidung für einen Antrag des Bundestages am 7. Dezember im Plenum war eine Diskussion im Ausschuss vorausgegangen.

Es dürfe nicht hingenommen werden, dass die NPD unter Ausnutzung des Parteienprivilegs staatliche Gelder erhalte und damit steuerliche Abgaben der Bürgerinnen und Bürger für verfassungsfeindliche Aktivitäten und die Zusammenarbeit mit gewalttätigen Skins verwende, so die SPD.

Auch aus dem Demokratieverständnis heraus sei es notwendig und unabdingbar, das sich Abgeordnete und Fraktionen einem Verbotsantrag des Parlamentes anschließen und der Bundestag seine Haltung mit eindrucksvoller Mehrheit ausdrücke. Die Abgeordneten, so das Fazit der SPD, sollten sich nicht auf die Anträge von Regierung und Bundesrat verlassen, sondern in ihrer Gesamtheit einen eigenen Antrag des Bundestages stellen.

Die CDU/CSU-Fraktion entgegnete, es sei allgemein bekannt, dass Vertreter ihrer eigenen Partei zu den Initiatoren eines NPD-Verbotes gehören würden. Es mache wenig Sinn, die Wahrung von Recht und Demokratie mit einem eigenen Antrag zu ergänzen. Auf der sehr viel besseren Grundlage bislang geheim gehaltener Erkenntnisse über die aggressiv verfassungsfeindliche Ausrichtung der NPD seien alle Voraussetzungen für einen Gang nach Karlsruhe erfüllt. Es sei nicht einzusehen, warum ein Chor von Antragstellern mit einem verminderten Kenntnisstand die Aktivitäten in Karlsruhe ausweiten müsse.

"Verbot der NPD löst nicht das Problem des Rechtsextremismus"

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bekräftigte den Standpunkt des Koalitionspartners und betonte, gerade unter dem Aspekt des Abgeordnetenprivilegs, gesetzliche Initiativen in Gang zu bringen, dürfe sich der Bundestag nicht auf die Kenntnisnahme der Anträge von Bundesregierung und Bundesrat beschränken. Die Rolle der Abgeordneten als gewählte Vertreter der Bevölkerung mache es notwendig, sich konkret und engagiert mit einem Verbotsverfahren auseinander zu setzen. Die Fraktion unterstütze daher die Anträge der SPD. Man dürfe es jedoch nicht bei demokratischen Übungen belassen: "Für uns bleibt klar, ein Verbot der NPD löst das Problem des Rechtsextremismus in unserem Land nicht."

Die F.D.P. wiederholte ihre Ablehnung, als Bundestagsfraktion einen eigenen Antrag zum Verbot der NPD zu stellen oder sich einem gemeinsamen Antrag des Bundestages anzuschließen.

"Keine neuen Fakten, sondern nur eine Neubewertung der alten"

Die Sichtung der verfügbaren Fakten habe ergeben, dass es sich nicht um neue Fakten, sondern nur um eine Neubewertung alter Fakten handele. Es sei zu befürchten, "dass uns das Verbotsverfahren noch mal sehr dramatisch auf die Füße fallen wird". Deshalb wolle man mit einem Gegenantrag versuchen, den Rechtsextremismus auf anderem Weg zu bekämpfen. Bislang jedenfalls hätten die Aktivitäten um den Verbotsantrag die Position der rechten Szene eher verbessert. Zunehmend gewännen Rechtsradikale an Zustimmung. Das jetzt begonnene Verbotsverfahren sei "nicht zu Ende gedacht" und führe "mit dem Verbot der einen und der Duldung der anderen Rechten" nur dazu, dass künftig regelmäßig "gute Rechte und schlechte Rechte" der Bevölkerung vorgestellt werden könnten. Mit dem vorliegenden Beweismaterial könne keine klare Entscheidung vorausgesagt werden. Vielmehr müsse das Bundesverfassungsgericht wohl "die Maßstäbe aufweichen", um ein Verbot aussprechen zu können.

Dies täte der Verfassung keinesfalls gut, so die F.D.P. Auch bleibe der Vorwurf, dass denen, die man zu einem gemeinsamen Votum auffordere, erhebliches Beweismaterial vorenthalten worden sei. Der Grund sei unklar, denn offengelegt werden müsse es ohnehin. An die Union gewandt erklärte die Fraktion, sie "begrüße einen Antrag des Bundesrates, dessen Grundlage sie nicht kenne".

Die PDS erläuterte, sie sei grundsätzlich für ein engagiertes Verbot des Rechtsextremismus. Gleichzeitig sei die Schwäche der vorliegenden Materialien zu bestätigen. Auch sei zu kritisieren, dass nicht einmal eine Verbotsbegründung vorliege. Ein schwerer Fehler sei auch "die Verengung des Verbotsverfahrens auf die NPD". Wenn die NPD verboten werden solle, so müsse man sich auch die anderen Organisationen ansehen. "Ausgesprochen unzufrieden" zeigte sich die Fraktion mit dem Umgang zur Gesamtproblematik. Um rechtsextremistische Bedrohung und Auswirkungen inhaltlich zu vermitteln, habe sie eine Dokumentation vorgelegt, die das am Beispiel der so genannten "national befreiten Zonen" veranschauliche.

Unverständnis äußerte die SPD gegenüber dem Vorwurf, dass nicht alles Beweismaterial für ein NPD-Verbot zum jetzigen Zeitpunkt offengelegt worden sei. Wenn das Material hundertprozentig für ein Verbotsverfahren ausreiche, wozu würden dann bereits bei Antragstellung 150 Prozent gefordert.

"Politischer Druck ist hausgemacht"

Grundsätzlich sei zu fragen, ob das Faktum einer aggressiven Verfassungsfeindlichkeit vorliege. Sei das der Fall, müsse man aktiv werden. Wer an dieser Stelle frage, wohin das führen soll, müsse sich den Vorwurf gefallen lassen, nicht die demokratische Grundordnung, sondern Opportunitätserwägungen wären ausschlaggebend.

Die Vorsitzende des Ausschusses, Ute Vogt, kritisierte die Haltung mancher Abgeordneter und stellte die Frage, was passieren würde, "wenn der Antrag jetzt nicht gestellt" wird. Dem entgegnete die F.D.P., ein solcher politischer Druck sei selbstgemacht. Auch sei "ein Partei-Verbot nicht dazu da, Zeichen zu setzen". Hierzu vermerkte die PDS, die Verfassungswidrigkeit der NPD sei schon seit 1983 nachweisbar und "in Kontinutiät" ausgewiesen. Wenn jetzt von einigen Seiten mehr und anderes gefordert würde, so sei zu fragen, warum das nicht schon viel früher erfolgt sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012042
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