Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2000 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 12/2000 >
Dezember 12/2000
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

GESETZENTWURF VORGELEGT

Die Union fordert eine Änderung des Versammlungsgesetzes

(in) Die CDU/CSU-Fraktion hat zur Änderung des Versammlungsgesetzes einen Gesetzentwurf ( 14/4754) vorgelegt, dessen Ziel es ist, Demonstrationen "unter erleichterten Bedingungen verbieten zu können".

Die Verbotserleichterung soll gegeben sein, wenn es das erkennbare Ziel einer Demonstration sei, die "verfassungsmäßigen Werte zu verhöhnen oder das Ansehen Deutschlands in der Welt nachdrücklich zu beschädigen". Die Union führt an, "befriedete Bezirke" bestünden nach geltender Rechtsanlage nur für die Parlamente des Bundes und der Länder sowie für das Bundesverfassungsgericht.

Nach den Vorstellungen der Fraktion muss Bund und Ländern die Möglichkeit eingeräumt werden können, befriedete Bezirke auch für öffentliche Einrichtungen und Örtlichkeiten einzurichten, die von herausragender nationaler und historischer Bedeutung sind. Die CDU/CSU nennt als Beispiele das Brandenburger Tor, das Denkmal für die ermordeten Juden Europas oder die Neue Wache in Berlin. Präzedenzfälle für eine entsprechende Erweiterung bilden nach Ansicht der Abgeordneten die "Bannkreise", die 1972 für die Dauer der Olympischen Spiele in München festgelegt wurden.

Weitere Präzedenzfälle finden sich nach Ansicht der Union in landesrechtlichen Regelungen zum Schutz gesetzlicher Feiertage. Im räumlichen Wirkungskreis solcher befriedeten Bezirke seien Demonstrationen grundsätzlich untersagt, könnten aber erlaubt werden, wenn sie sich mit der Würde des Ortes vereinbaren ließen. Im Zuge der Reform des Versammlungsrechts solle auch die Anmeldepflicht bei Großveranstaltungen präzisiert sowie die vom Bundesverfassungsgericht in der so genannten "Brokdorf-Entscheidung" von 1985 formulierte Kooperationspflicht zwischen Veranstalter und Versammlungsbehörde näher ausgestaltet werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012044a
Seitenanfang
Druckversion