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06/2001
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KRANKENKASSEN

Flexibilisierung des Wahlrechts weitgehend begrüßt

(ge) Die von SPD und Bündnis 90/Die Grünen anvisierte Flexibilisierung des Krankenkassenwahlrechts wurde am 30. Mai von den Sachverständigen einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses in ihren schriftlichen Stellungnahmen weitgehend begrüßt. Aus Sicht des AOK-Bundesverbandes verbessert sich die Situation für den Verbraucher, wenn er künftig bei einem Kassenwechsel lediglich eine sechswöchige Kündigungsfrist beachten muss. Auch für die Kassen bedeute dies eine Verstetigung der Mitgliederzahlen.

Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen sprach sich allerdings gegen die Pläne der Koalition aus, die Mindestbindungsdauer der Versicherten an eine Krankenkasse von 12 auf 18 Monate auszuweiten. Außerdem solle es bei Beitragserhöhungen weiterhin ein Sonderkündigungsrecht geben. Auch die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten bezeichnet die Ausweitung der Bindungsfrist als unfair gegenüber dem Verbraucher. Es stimme auch nicht, dass die Kassen damit ihren Verwaltungsaufwand reduzieren könnten. Es sei durchgängige Praxis im Versicherungswesen, bei Beitragserhöhungen oder Leistungsänderungen ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Kritik übte der Verband auch am "handstreichartigen" Vorgehen der Regierung, das den Versicherten praktisch von heute auf morgen die Kündigungsmöglichkeiten geraubt habe.

Bei einer zweiten Anhörung des Gesundheitsausschusses am 30. Mai fanden Pläne von SPD und Bündnisgrünen, bei Honorarvereinbarungen für Ärzte das Wohnortprinzip einzuführen, ein geteiltes Echo. Der Verband der Angestellten-Krankenkassen begrüßte die Pläne, da auf diese Weise die gesetzlichen Krankenversicherungen den Ersatzkassen gleichgestellt würden. Für diese gelte das Wohnortprinzip bereits seit 1996. Dagegen bezeichnete der AOK-Bundesverband die Neuerung als "weder notwendig noch sinnvoll". 95 Prozent der Versicherten hätten ihren Wohnsitz auch im Bereich ihrer AOK. Der Verband warnte davor, regional unterschiedliche Gesamtvergütungen zu nivellieren.

Auch der IKK-Bundesverband sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf beim Fremdkassenzahlungsausgleich. Das bisherige Vergütungssystem, wonach die Kassen die Mitgliederkopfpauschalen mit befreiender Wirkung an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung zahlten, in der die Krankenkassen ihren Sitz haben, sei sachgerecht. Das Wohnortprinzip führe zu Interessenkonflikten, geringer Planungssicherheit und deutlich erhöhtem Verwaltungsaufwand.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0106/0106029a
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