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01/2002
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INTERFRAKTIONELLER ANTRAG

Bilaterale Beziehungen zwischen Deutschland und Ungarn stärken

(eu) Die Bundesregierung soll die besonderen bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Ungarn, wie sie im Vertrag über freundschaftliche Zusammenarbeit vom 6. Februar 1992 dargelegt sind, auch im gemeinsamen Haus Europa fortentwickeln und vertiefen. Darauf dringen die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP in einem interfraktionellen Antrag ( 14/8104).

Des Weiteren soll Deutschland den Beitrittsprozess Ungarns zur Europäischen Union aktiv unterstützen und sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Ungarn wie auch alle anderen Beitrittsstaaten an dem für die Beitrittskandidaten entscheidenden Prozess über die Zukunft der EU angemessen beteiligt wird. Nach Auffassung der Fraktionen sind für eine verstärkte Zusammenarbeit die wirtschaftlichen Beziehungen auf allen Ebenen weiter zu intensivieren. Insbesondere die Kooperation der kleinen und mittleren Unternehmen sei zu fördern und die Möglichkeit des Marktzugangs zu verbessern.

Im Sinne der neuen Anforderungen bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der internationalen Kriminalität solle die Regierung einen zügigeren Datenaustausch im Bereich des Inneren und der Justiz ermöglichen sowie den vollständigen Ausbau der Grenzkontrollen an den zukünftigen EU-Außengrenzen Ungarns entsprechend den Schengener Kriterien unterstützen. Aus der Sicht der Fraktionen wird das gemeinsame Projekt der EU-Erweiterung den Menschen sowohl in Ungarn als auch in Deutschland mehr Sicherheit und Wohlstand bringen. Die Stellungnahmen der Europäischen Kommission zeigten, dass ein Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Ungarn bis 2002 möglich sei. Ferner verweisen die Abgeordneten darauf, dass bereits heute Ungarn und Deutschland gemeinsam an der sicherheitspolitischen Stabilität in Europa arbeiteten. Seit seinem NATO-Beitritt von 1999 trage Ungarn auch zur Sicherung des Friedens in Europa bei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201078a
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