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03/2002
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PLENARBESCHLUSS

Dauer von Auslandseinsätzen der Bundeswehr nicht verkürzen

(vt) An einer möglichen sechsmonatigen Einsatzdauer für Bundeswehrsoldaten will der Bundestag festhalten. Deshalb wies er am 15. März zwei Anträge der FDP ( 14/4536, 14/1307) ab. Nach den Vorstellungen der Fraktion sollten Bundeswehrsoldaten bei humanitären Einsätzen und Friedensmissionen im Ausland grundsätzlich nicht mehr als vier Monate abkommandiert werden.

Zudem wollte sie durchsetzen, dass ein Einsatz in der Regel nur einmal innerhalb von zwei Jahren angeordnet werden kann. Die Freien Demokraten hatten ihren Vorstoß damit begründet, dass die Soldaten der Bundeswehr in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo trotz zum Teil äußerst erschwerter Bedingungen und außergewöhnlich hoher physischer und psychischer Belastungen beispielhafte Leistungen erbrächten. Das Parlament folgte bei seiner ablehnenden Entscheidung einer Empfehlung des Verteidigungsausschusses ( 14/2841, 14/6684). Dabei hatte die SPD deutlich gemacht, dass eine sechsmonatige Einsatzdauer der Bundeswehrsoldaten aus Gründen der Effizienz der Streitkräfte und der Ausbildung sowie auch aus Fürsorgeüberlegungen zu befürworten sei. Die Absicht des Verteidigungsministeriums, zwischen zwei Auslandseinsätzen eine zweijährige einsatzfreie Zeit vorzusehen, sei nur bei einer sechsmonatigen, nicht aber bei einer viermonatigen Dauer möglich.

Die CDU/CSU vertrat die Auffassung, bei einem längeren Einsatz würde die Zahl der Bewerber für einen freiwilligen Dienst in der Bundeswehr zurückgehen und zu weniger Akzeptanz in den Familien führen. Die Bündnisgrünen konnten dafür allerdings keine Anzeichen erkennen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203032a
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