Zukunftsfähig soll das deutsche Gesundheitswesen werden. Dazu wird die Prävention neben der Akutbehandlung, der Rehabilitation und der Pflege zu einer eigenständigen vierten Säule im Gesundheitswesen ausgebaut. Ein dahingehendes Gesetz der Bundesregierung fand in der Sitzung der Länderkammer am 18. März breite Zustimmung.
Schon vor Jahren, so die baden-württembergische Sozialministerin Tanja Gönner (CDU), hätten die Länder den Bund aufgefordert, ein Präventionsgesetz vorzulegen. Kein bürokratisches Ungeheuer habe man gewollt, sondern ein Gesetz, das auf den heute vorhandenen Strukturen aufbaue. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe habe Eckpunkte erarbeitet, die nun in den Gesetzentwurf eingeflossen seien. In der Gesamtschau, so Gönner, sei der Entwurf im Wesentlichen positiv zu bewerten. Das Gesetz binde Länder und Kommunen ein, lasse den Akteuren vor Ort große Spielräume, ohne aber rechtlich unbestimmt zu formulieren. Ziel sei es, Prävention in den konkreten Lebenswelten stattfinden zu lassen, da dies am erfolgreichsten sei. Es gelte, die Kinder in den Schulen, die Senioren in den Heimen und die Arbeitnehmer in den Betrieben zu erreichen - diesen systematischen Ansatz habe man gut umgesetzt.
Dennoch gebe es einen deutlichen Kritikpunkt: die Errichtung einer neuen "Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung". In einer Zeit, in der das Thema Bürokratieabbau von allen Seiten als wichtig erachtet werde, sei dies ein absolut falsches Signal. Bevor man neue Strukturen schaffe, sollte man die Erforderlichkeit prüfen. Diese sei aus der Sicht Gönners nicht zu erkennen. Schließlich gebe es schon die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, welche als Träger geeignet wäre.
Die Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Marianne Linke (PDS), sieht mit dem Gesetz einen Kurswechsel in der Gesundheitspolitik zu Gunsten der Prävention und damit auch im Interesse einer gesunden Lebensweise eingeleitet. Dies trage auch dem demographischen Wandel in der Bevölkerung Rechnung, da man nur so langfristig und dauerhaft die Gesunderhaltung gewährleisten und damit nicht zuletzt auch die explodierenden Kosten im Gesundheitswesen senken könne. Linke sprach sich für die Gründung einer neuen Stiftung aus. Prävention, so betonte sie, brauche einen Rahmen. Dieser werde dadurch geboten. Kritik übte sie an den privaten Krankenversicherungen. Dort hätte man bisher eine Beteiligung an der Stiftung abgelehnt.
Nationale Aufgabe
Als "Ausdruck des gemeinsamen Willens von Bund und Ländern" bezeichnete Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) den Entwurf. Prävention solle eine nationale Aufgabe werden und gleichzeitig eine Antwort auf die älter werdende Gesellschaft geben. Es gelte, die Innovationsfähigkeit und Produktivität der Menschen bis ins hohe Alter zu erhalten. Die Finanzierung der Präventionskosten über die Kassenbeiträge bezeichnete sie als "richtig". Der Betrag sei verhältnismäßig gering und daher nicht beitragsatzrelevant. Bei den privaten Versicherungen müsse man weiter für die Beteiligung werben, da es keine Möglichkeit der gesetzlichen Verpflichtung gebe. Die Einrichtung der geplanten Bundesstiftung sehe sie durchaus als Beitrag zum Bürokratieabbau an - vor Jahren hätten die Länder noch die Gründung von 16 eigenen Länderstiftungen gefordert.