Umwelt. Der Bundestag hat am 17. März dem Eini-gungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (15/5121) zum Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes (15/3168, 15/3214, 15/3455, 15/3510) zugestimmt. Der Bundesrat hatte dazu den Vermittlungsausschuss angerufen (15/3871).
Im Mittelpunkt des Kompromisses steht die Aufhebung des Ackerbauverbotes in erosionsgefährdeten Abflussbereichen der Überschwemmungsgebiete. Aufgehoben wird auch das generelle Verbot der Ausweisung neuer Baugebiete und der Errichtung neuer Ölheizungsanlagen in Überschwemmungsgebieten. Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss des Bundestages hatte ein Ackerbauverbot in erosionsgefährdeten Abflussbereichen ohne Ausnahmemöglichkeiten und erhebliche Auflagen für die Landwirtschaft außerhalb der Abflussbereiche vorgesehen. Nach den Kompromissen müssen nun die Länder für landwirtschaftlich genutzte Flächen in Überschwemmungsgebieten festlegen, wie Erosionen und Schadstoffeinträge vermieden oder verringert werden können. Darüber hinaus eröffnet die jetzt beschlossene Regelung den Behörden die Möglichkeit, in Ausnahmefällen neue Baugebiete auch in Überschwemmungsgebieten auszuweisen. Das soll dann zulässig sein, wenn keine andere Möglichkeit der Siedlungsentwicklung besteht oder geschaffen werden kann und das neu auszuweisende Gebiet direkt an ein bestehendes Baugebiet angrenzt. Der Hochwasserschutz darf dabei nicht beeinträchtigt werden und die Bebauung nicht mit erheblichen Gefahren für Personen oder Sachen verbunden sein.