Gesundheit und Soziale Sicherheit. Der Sportausschuss hat sich in einer öffentlichen Sitzung am 16. März als mitberatender Ausschuss mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention (15/4833) befasst. In der Diskussion betonten SPD und Bündnisgrüne, auf den Sport könne im Rahmen der gesundheitlichen Prävention nicht verzichtet werden. Insbesondere der Breitensport spiele eine bedeutende Rolle. Mit dem vorliegenden Gesetz solle der Präventionsgedanke nun auch endlich praktisch umgesetzt werden. Die Koalition unterstrich, die zur Verfügung stehenden Mittel sollten effektiv und zielgerecht verteilt werden. Von der Union wurde der Gesetzentwurf aus sportpolitischer Sicht begrüßt. Es sei aber zu gewährleisten, dass bestehende gute Programme zwischen Krankenkassen und dem Sport dadurch nicht gefährdet würden. Die FDP beurteilte die Initiative skeptisch und kritisierte den geplanten Stiftungsrat, die daraus entstehende Bürokratie und damit verbundene Kosten. Man könne die Prävention durchaus intensivieren, benötige dazu aber kein neues Gesetz, sagten die Liberalen.