Verbraucherschutz. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung soll zur Gewährleistung einer "tiergerechteren Haltung von Schweinen" geändert werden. Dies geht aus dem als Unterrichtung vorgelegten Tierschutzbericht 2005 (15/5405) hervor. Anlass hierzu gebe ein durch die Europäischen Kommission eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren, da die entsprechenden EU-Richtlinien zur Schweinehaltung in Deutschland noch nicht umgesetzt seien.
Ferner habe die Bundesregierung vor, sich bei der auf europäischer Ebene anstehenden Diskussion zu verbesserten Haltungsbedingungen für Masthühner zu beteiligen. In Anlehnung an die freiwillige Ländervereinbarung zur Haltung von Jungmasthühnern könne Deutschland einen "aktiven Beitrag" zu einer tierschutzgerechten EU-Richtlinie leisten.
Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, hat das entsprechende Gesetz zum Schutz der Tiere bei gentechnischen Eingriffen beigetragen. Demnach dürften erbgutverändernde Maßnahmen bei den betroffenen Tieren und deren Nachkommen keine Schmerzen auslösen. Hierunter würde ebenfalls das Klonen von Tieren fallen. Nach dem Gentechnikgesetz vom Juni 2004 dürften zudem keine Patente für biotechnologische Erfindungen erteilt werden, welche die genetische Identität von Tieren "ohne wesentlichen medizinischen Nutzen für den Menschen oder das Tier" verändern, so die Unterrichtung weiter.
Weiterhin setzt sich die Bundesregierung für das Ziel ein, die Zahl der Tierversuche zu verringern. Sie macht sich deshalb für die rasche Einführung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden stark. Unterstützend hierbei wirke sicn die EU-weite Regelung aus, wonach ab 2009 keine kosmetischen Mittel mehr in den Handel gebracht werden dürfen, wenn diese im Tierversuch getestet worden sind.