Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 22 / 30.05.2005
Zur Druckversion .
Sebastian Heise

Stichwort: Betriebliche Bündnisse


Betriebliche Bündnisse für Arbeit sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern mit dem Ziel, die Arbeitsplätze in einem Unternehmen zu sichern. Geschlossen werden sie zum Beispiel, wenn Unternehmen vor der Insolvenz stehen oder - häufiger noch - damit drohen, Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern.

Was genau vereinbart wird, ist von Fall zu Fall unterschiedlich: Meist verzichten die Arbeitnehmer auf einen Teil ihres Lohnes oder leisten unbezahlte Überstunden. Möglich sind auch Abstriche bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Altersteilzeit, Samstagsarbeit oder der Abbau von Überstunden. Im Gegenzug erhalten die Firmen zum Beispiel Arbeitsplätze, investieren in Standorte, übernehmen Auszubildende oder bilden Mitarbeiter fort. Rechtlich gibt es mehrere Wege, ein betriebliches Bündnis zu schließen. Ein Weg ist ein Haustarifvertrag zwischen einem großen Unternehmen und der zuständigen Gewerkschaft. Er ersetzt den bis dahin geltenden Tarifvertrag. Zweite Möglichkeit ist eine Absprache zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, eine so genannte Regelungsabrede. Beide Seiten vereinbaren hier eine Beschäftigungsgarantie; einer Änderung von Lohn und Arbeitszeit hingegen muss jeder einzelne Arbeitnehmer in einem neuen Arbeitsvertrag zustimmen. Voraussetzung für eine Regelungsabrede ist, dass die Firma nicht tarifgebunden ist, denn nur dann darf sie Arbeitsverträge mit längerer Arbeitszeit und weniger Gehalt abschließen. Dritte Möglichkeit ist die Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in einem Unternehmen, das eigentlich an den Tarifvertrag gebunden ist. Allerdings müssen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände im Tarifvertrag vereinbart haben, dass eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden darf. Ohne diese Erlaubnis sind betriebliche Bündnisse per Betriebsvereinbarung in einer rechtlichen Grauzone. CDU und CSU fordern, dass solche Bündnisse für Arbeit in jeder Firma auch ohne Zustimmung der Gewerkschaften geschlossen werden können. Allerdings soll es hohe Hürden geben: Betriebsrat und Belegschaft müssen mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen, zudem gelten die Vereinbarungen nur für die Dauer des Tarifvertrags und müssen danach neu ausgehandelt werden.

Die FDP hat einen vergleichbaren Vorschlag vorgelegt; die Arbeitgeberverbände unterstützen diese Ideen. Auch SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen mehr Bündnisse für Arbeit, aber nur im Einklang mit dem derzeit geltenden Recht. Daher lehnen sie betriebliche Bündnisse ohne Zustimmung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden im Tarifvertrag ab. Die Gewerkschaften weisen die Forderungen von CDU/CSU und FDP scharf zurück. Da die Betriebsräte keinen Streik beschließen können, seien sie gegenüber den Arbeitgebern in einer schwächeren Position.


Sebastian Heiser besucht die Kölner Journalistenschule.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.