Finanzen. Auf Zustimmung ist die geplante Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 19 Prozent am 15. Juni bei einer Anhörung des Finanzausschusses gestoßen. Gegenstand der Anhörung waren die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen (15/5554, 15/5601) und zur Sicherung der Unternehmensnachfolge (15/5555, 15/5603) sowie die Gesetzentwürfe der CDU/CSU (15/5488) und des Bundesrates (15/5604) zur Sicherung der Unternehmensnachfolge.
Der Zentrale Kreditausschuss der deutschen Banken betonte, dass Deutschland in Europa die höchsten nominalen Steuersätze und auch die höchste durchschnittliche Steuerbelastung bei Kapitalgesellschaften aufweist. Dies habe negative Auswirkungen auf die gewerblichen Kunden der Banken. Mit dem Gesetzentwurf habe die Regierung "Zwischenschritte mit Signalcharakter" vorgeschlagen. Kritik äußerte der Bankenverband allerdings an der Gegenfinanzierung. Zur geplanten Ausweitung der Mindestgewinnbesteuerung hieß es, diese Besteuerung gehöre generell abgeschafft und nicht noch ausgeweitet. Die Bankenvertreter wandten sich auch gegen eine Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens (50 Prozent als Bemessungsgrundlage für die Dividendenbesteuerung) durch Einführung einer 63-prozentigen Bemessungsgrundlage, wie es die Koalitionsfraktionen in einem Änderungsantrag vorgeschlagen hatten. Der Zentrale Kreditausschuss forderte dazu auf, das Gesetz nicht zu zerreden, sondern noch in dieser Wahlperiode zu verabschieden. Ähnlich argumentierte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK): "Die Maßnahme muss kommen", hieß es. Die Unternehmen hätten Erwartungen.
Kurzfristige Mehreinnahmen
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sprach von einem "Signal für Auslandsinvestoren". Er plädierte vor allem dafür, die Anteilseigner von Kapitalgesellschaften, die höher belastet seien als andere Eigentümer, zu entlasten. Die amerikanische Handelskammer in Deutschland (American Chamber of Commerce) wandte sich gegen die vorgesehene Ausweitung der Mindestgewinnbesteuerung. Die kurzfristigen Mehreinnahmen reichten nicht aus, um den dadurch hervorgerufenen negativen Effekt auszugleichen. Auch die Bundessteuerberaterkammer nannte diese Art der Gegenfinanzierung "eher kontraproduktiv". Deutschland brauche dringend eine grundlegende Reform der Unternehmensbesteuerung. Die Mindestgewinnbesteuerung sei aus systematischen Gründen abzulehnen, weil sie zur Verfassungswidrigkeit führen könne. Der Bund der Steuerzahler begrüßte das Gesetzesvorhaben als ersten Schritt zu einer umfassenden Steuerreform. Mit der Mindestgewinnbesteuerung werde allerdings vom Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit abgewichen. Demgegenüber relativierte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die Bedeutung des Körperschaftsteuersatzes für Investoren. Ein Unternehmen investiere nicht wegen des Steuersatzes, sondern weil es sich langfristig höhere Erträge erhoffe. Zu den Vorlagen, welche die Stundung und den Erlass der Erbschaftsteuer bei der Unternehmensnachfolge betreffen, erklärte die Bundessteuerberaterkammer, es sollte auf das "Fortbestehen des Unternehmens" ankommen und nicht auf die Übernahme "durch den Erben". Bei einem Verkauf des Betriebs würde nämlich die das Unternehmensvermögen betreffende Steuerlast mit "verkauft". Die Steuerberater hielten auch die Unterscheidung zwischen produktivem und nicht produktivem Betriebsvermögen für nicht sachgerecht, weil eine Steuerverkomplizierung die Folge wäre. Der Bund der Steuerzahler stimmte den Plänen, die auf produktiv eingesetztes Vermögen entfallende Erbschaft- und Schenkungsteuer zehn Jahre zu stunden, wenn der Betrieb fortgesetzt wird, zu.
Der DGB sieht dagegen für eine Senkung der Erbschaftsbesteuerung in diesen Fällen keine Notwendigkeit. Das vorhandene Recht reiche aus, um Firmenzusammenbrüche zu verhindern, hieß es. Im Übrigen sollte die Unternehmensbesteuerung dringend "europäisiert" werden.
Dem Ausschuss lag auch ein Bundesratsentwurf vor, der sich von der Regierungsvorlage durch die Gegenfinanzierungsmaßnahmen unterscheidet. Der Bundesrat schlägt vor, den steuerpflichtigen Anteil für Ausschüttungen der Kapitalgesellschaften ab 2006 von 50 auf 57 Prozent zu erhöhen. Zum Erhalt und der Sicherung von Arbeitsplätzen sollen vor allem mittelständische Familienbetriebe, deren Vermögen sich in der Hand einer oder weniger Personen befindet, von der Erbschaft- und Schenkungssteuer entlastet werden. Diese Regelung sei an die Bedingung geknüpft, dass das Unternehmen durch den Tod des bisherigen Inhabers oder zu Lebzeiten auf einen oder mehrere Nachfolger übergeht und diese die Firma fortführen. Der Bundesrat plädiert deshalb dafür, die auf produktiv eingesetztes Vermögen entfallende Erbschaftsteuer solle, soweit der Betrieb fortgesetzt werde, über einen Zeitraum von zehn Jahren gestundet und in gleich bleibenden Jahresraten unter der Voraussetzung der Betriebsfortführung gänzlich erlassen werden. Vermögen, das der Produktion von Waren oder Dienstleistungen diene, werde von der Erbschaftsteuer entlastet. Übersteige der Wert des auf den Nachfolger übergehenden Betriebsvermögens 100 Millionen Euro, werde die Freistellung nicht gewährt. Der Ausfall der Erbschaftsteuer solle durch die Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils für Ausschüttungen der Kapitalgesellschaften nach dem 1. Januar 2006 von heute 50 auf dann 57 Prozent gegenfinanziert werden.
Die Bundesregierung zeigte sich in ihrer Stellungnahme einverstanden mit dem Ziel des Entwurfs, nicht aber mit der Finanzierung.