Finanzen. Der Bundestag hat am 15. Juni eine stärkere Regulierung von Hedgefonds auf europäischer Ebene befürwortet. Einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (15/5679) zur Integration der europäischen Finanzmärkte nahm er an, einen weitgehend wortgleichen Antrag von CDU/CSU und FDP (15/5677) lehnte er ab. Beide Anträge unterscheiden sich im Wesentlichen nur in der Frage der Behandlung der Hedgefonds. Hier forderte die Koalition mehr Transparenz und Offenlegungspflichten. Auf nationaler Ebene sollte zudem eine Satzungsoption für einen Dividendenbonus für abstimmende Aktionäre geprüft werden. Hedgefonds sind Kapitalsammelstellen, deren Manager Anlagemärkte, Instrumente und Strategien frei wählen können und weitgehend unabhängig von gesetzlichen Vorgaben Kapital anlegen dürfen. Koalition und Union riefen die Regierung auf, im Zuge einer europaweit harmonisierten Regulierung von Hedgefonds einen "ausgewogenen Ausgleich" zwischen Anlegerschutz und Entwicklungsmöglichkeiten für den Kapitalmarkt zu erreichen.
Der Bundestag muss sich nach Auffassung der Fraktionen in die Debatte um die künftige Wettbewerbsfähigkeit der Finanzplätze Deutschland und Europa einbringen. Die Rahmenbedingungen des internationalen Finanzgeschäfts hätten sich seit Anfang der 90er-Jahre fundamental geändert. Die europäischen Finanzmärkte zählten zu den führenden und leistungsfähigsten der Welt. Diese Position müsse gesichert und gestärkt werden, heißt es in dem Antrag. Die Rahmenbedingungen müssten so gestaltet werden, dass europäische Anbieter international wettbewerbsfähig sind und eine Vielfalt an hochwertigen und kostengünstigen Angeboten vorweisen können. Auf dieses Ziel hin müsse die Regulierung ausgerichtet werden. Ein effektiver Verbraucherschutz liege im Interesse der Unternehmen und der Bürger, die auf effiziente und kostengünstige Finanzdienstleistungen angewiesen seien.
Die Fraktionen begrüßen die Fortschritte bei der Überarbeitung der internationalen Eigenkapitalstandards für Banken ("Basel II"). Notwendig sei es, die Bankenaufsicht wettbewerbsneutral auszugestalten. Dies gelte sowohl für den Wettbewerb auf den europäischen als auch auf den außereuropäischen Märkten, aber auch für den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Sektoren des Finanzgewerbes. Für den grenzüberschreitenden elektronischen Vertrieb und das Electronic Banking könnte nach Auffassung der Abgeordneten eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, mit der EU-weit die Kontoeröffnung auf der Basis einer elektronischen Signatur (elektronische Unterschrift) zugelassen wird.