Familie. Die Rechte von Kindern stärker in den Vordergrund zu rücken und ihnen ein größeres politisches Mitspracherecht einzuräumen ist das Anliegen von vier Anträgen, die am 15. Juni im Familienausschuss zur Abstimmung standen. Dabei setzten sich die Initiativen der Koalition und FDP (15/4724, 15/2419) zur UN-Kinderrechtskonvention kritisch mit der bis dato bestehenden deutschen Vorbehaltsregelung auseinander und forderten eine Rücknahme. Angenommen wurdender Koalitionsantrag sowie eine weitere Initiative von SPD und Bündnis 90/Dir Grünen (15/5341), die sich für einen zügigen Ausbau des Kindertagesbetreuungsangebots einsetzt.
Keine Zustimmung fand neben dem FDP-Antrag ein Entschließungsantrag der Union (15/5348) zum nationalen Aktionsplan der Bundesregierung für ein kindergerechtes Deutschland 2005 bis 2010 (15/4970).
Nationaler Aktionsplan
Bei den Beratungen mahnte die SPD an, die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen, die Deutschland bei der Ratifizierung im Jahr 1992 nach Abstimmung mit den Bundesländern abgegeben hatte. Bei der Anhörung zum zweiten Staatenbericht zur Umsetzung der Kinderkonvention durch den UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder im Januar 2004 in Genf sei Deutschland ins Stammbuch geschrieben worden, bezüglich der Vorbehaltserklärung aktiv zu werden. Die Abgeordneten der Koalition plädierten dafür, dass die Bundesregierung erneut mit den Landesregierungen über die Rücknahme des Vorbehaltes verhandelt. Das Zugehen auf die Bundesländer wurde von der Union positiv bewertet und als Grund für ihre Stimmenthaltung genannt. Die Liberalen traten Befürchtungen der Bundesländer entgegen, das deutsche Recht könnte sich bei einer Durchsetzung der Kinderrechtskonvention ändern.
Den nationalen Aktionsplan nahmen Koalition und Opposition zum Anlass, die Möglichkeiten einer politischen Beteiligung von Jugendlichen und Kindern, aber auch ihren Lebensstandard genauer unter die Lupe zu nehmen. Die SPD pries die Zusammenarbeit mit Kindern in sechs Bereichen anlässlich der Ausarbeitung des nationalen Aktionsplanes. Die Bündnisgrünen hoben die Leistungen der Bundesregierung für Familien mit Kindern hervor: so habe man die direkten Transfers für die Familienförderung auf 20 Milliarden Euro angehoben. Die FDP erinnerte daran, dass der nationale Aktionsplan keine Erfindung der Bundesregierung sei, sondern eine Forderung des Kindergipfels aus dem Jahre 2002. Ihre Ablehnung des Entschließungsantrages der Union begründete sie damit, dass sie deren Forderung nach einem Elterngeld nicht unterstütze. Sie widersprach aber der Aussage der Bündnisgrünen, Kinderarmut sei nicht über Freibeträge in den Griff zu bekommen. Die Union monierte, dass die Regierung ihren nationalen Aktionsplan "ohne eine vernünftige Finanzierung" präsentiert habe und deshalb viel zu "unkonkret" sei.