Finanzen. CDU/CSU und SPD wollen verschiedene steuerliche Freibeträge abschaffen und haben dazu einen Gesetzentwurf zum "Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm" (16/105) vorgelegt. Das Gesetz soll bereits zum 1. Januar in Kraft treten, um so zur Stabilisierung der Staatsfinanzen beizutragen. Der Bundestag hat diese Vorlage am 1. Dezember zusammen mit einem Gesetzentwurf der Koalition zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen (16/107) zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.
Aufgehoben werden soll die Steuerbefreiung für Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses. Die Abfindungszahlungen sollen künftig in vollem Umfang als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten. Sie könnten jedoch wie bisher unter bestimmten Voraussetzungen als außerordentliche Einkünfte ermäßigt besteuert werden.
In diesem Zusammenhang wollen die Union und die SPD auch die Steuerbefreiung für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen, etwa für Beamte und Soldaten, aufheben. Für Verträge über Abfindungen, Gerichtsentscheidungen oder Entlassungen vor dem 1. Januar 2006 ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Danach gilt die bisherige Steuerfreiheit weiter, wenn dem Arbeitnehmer die Zahlung vor dem 1. Januar 2007 zufließt.
Geplant ist von den Koalitionsfraktionen ferner, die auf jeweils 315 Euro begrenzten Steuerbefreiungen für Zahlungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer aus Anlass der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes aufzuheben. Auch solche Zuwendungen sollen künftig voll als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten. Darüber hinaus wollen Union und SPD die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) beim Mietwohnungsneubau zurückführen und an den "tatsächlichen Wertverschleiß" anpassen.
Durch die Vereinheitlichung des AfA-Satzes auf zwei Prozent werde sich das Steueraufkommen erhöhen und verstetigen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Steuerberatungskosten, die keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen, sollen dann ebenfalls nicht mehr abgesetzt werden können. Die Abgeordneten erhoffen sich von diesen Änderungen Steuermehreinnahmen von 90 Millionen Euro allein im kommenden Jahr.
Auch Verlustverrechnung ändert sich
Ebenfalls schon zum 1. Januar 2006 soll nach der Gesetzesvorlage die Beschränkung der Verlustverrechnung bei so genannten Steuerstundungsmodellen in Kraft treten. Zukünftig sollen Verluste dann nur noch mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden können.
Im kommenden Jahr soll es dadurch zu Steuermehreinnahmen von 550 Millionen Euro kommen. Betroffen sind den beiden Fraktionen zufolge vor allem Verluste aus Medienfonds, Schiffsbeteiligungen, New Energy Fonds, Leasingfonds, Wertpapierhandelsfonds und Videogamefonds, nicht aber so genannte Private Equity und Venture Capital Fonds, da diese ihren Anlegern keine Verluste zuwiesen.
Neben Verlusten aus gewerblichen Steuerstundungsmodellen würden auch Verluste aus selbstständiger Arbeit, aus stillen Gesellschaften, aus Vermietung und Verpachtung (vor allem geschlossene Immobilienfonds) und sonstigen Einkünften (so genannte Renten- und Lebensversicherungsmodelle gegen fremdfinanzierten Einmalbetrag) erfasst.
Zweck des Gesetzentwurfs ist es nach Angaben der Koalitionsfraktionen, Gestaltungen mit dem Ziel der Steuerumgehung zu vermeiden. "Volkswirtschaftlich fragwürdige Steuersparmodelle" würden dadurch nicht mehr gefördert. Diese seien vor allem von Steuerpflichtigen mit höheren Einkünften genutzt worden, um ihre Steuerlast zu senken, erklären Union und SPD in der Begründung.