Recht. Die Bundesregierung will die bis Ende dieses Jahres befristeten Regelungen zur präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung um zwei Jahre bis Ende 2007 verlängern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes (16/88) vorgelegt, den der Bundestag am 30. November zur Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen hat. Sie bezieht sich auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil, das die bisherige Rechtsgrundlage für die präventive Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert hatte, den "verfassungswidrigen Zustand" zu beseitigen. Dies sei durch eine vor einem Jahr verabschiedete gesetzliche Regelung geschehen. Im Juli dieses Jahres habe das Bundesverfassungsgericht die Anforderungen an den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung bei Eingriffen in das Grundgesetz festgelegt.