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1945 Potsdamer Abkommen

Fotografie: Attlee, Truman und Stalin. Die Vertreter der drei alliierten Siegermächte, sitzend, und dahinter stehend, ihre Mitarbeiter.
Potsdamer Konferenz 1945: sitzend v.l. Attlee, Truman, Stalin
© dpa

Zum Abschluss der Potsdamer Konferenz einigen sich die Siegermächte am 2. August 1945 auf einen Minimalkonsens über Deutschlands Stellung im Nachkriegseuropa.

Die Verwaltung Deutschlands soll von den Oberbefehlshabern der Besatzungszonen jeweils eigenverantwortlich ausgeübt werden. Als oberste Instanz für gesamtdeutsche Fragen wird ein Alliierter Kontrollrat in Berlin errichtet, der nur bei einstimmiger Beschlussfassung handeln kann.

In Artikel III legt das Abkommen bei der Besetzung Deutschlands u.a. folgende Ziele fest:
  • Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung

  • Abschaffung der NSDAP und aller in der NS-Zeit erlassener Gesetze

  • Aburteilung der Kriegsverbrecher und Entfernung aller Nationalsozialisten aus den öffentlichen Ämtern und verantwortlichen Posten der Privatwirtschaft

  • Dezentralisierung der Verwaltung und Wiederherstellung der lokalen Selbstverwaltung

  • Umgestaltung des politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und Gewährleistung der Rede- und Pressefreiheit

  • Zulassung aller freien Gewerkschaften und demokratischen Parteien
Artikel IV regelt die Reparationsleistungen aus Deutschland. Dabei betrachten die Alliierten die deutsche Wirtschaft als Einheit, deren Zusammenbruch vermieden werden soll. Diesem Grundsatz steht jedoch die Vereinbarung entgegen, dass jede Besatzungsmacht ihre Ansprüche auf Reparationen vor allem aus ihrer Zone befriedigen soll. Der Sowjetunion wird daneben auch industrielle Ausrüstung aus den Westzonen zugestanden.

Königsberg und der Nordteil Ostpreußens fallen ebenfalls an die Sowjetunion. Die übrigen deutschen Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie werden unter polnische Verwaltung gestellt. Gleichzeitig stimmen die Westmächte der "Überführung" der Deutschen aus diesen Gebieten sowie aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn zu. Dies bedeutet die Vertreibung von über 10 Millionen Deutschen und den Verlust von einem Viertel der wirtschaftlichen Nutzfläche.

Im Ganzen bleibt der von den Alliierten im Potsdamer Abkommen erzielte Kompromiss unpräzise. Die meisten strittigen Fragen werden an einen neueingesetzten Rat der Außenminister verwiesen, (Artikel II).
Quelle: http://www.bundestag.de/geschichte/parlhist/streifzug/g1945/g1945_11
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