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1948 Londoner Empfehlungen

Auf der Londoner Sechsmächtekonferenz im Frühjahr 1948 erörtern die drei Westmächte, zu denen in London die Benelux-Staaten als unmittelbare Nachbarn Deutschlands hinzukommen, die Frage einer westdeutschen Verfassung. Das Schlußkommuniqué der Londoner Außenministerkonferenz vom 7. Juni 1948 hält Regelungen für Deutschland fest, die es ermöglichen sollen, "eine regierungsmäßige Verantwortung soweit zu übernehmen, wie es mit den Mindesterfordernissen der Besetzung und der Kontrolle vereinbar ist, und die es schließlich auch ermöglichen werden, die volle Verantwortung zu übernehmen."

Zu diesem Zwecke sieht das als "Londoner Empfehlung" bezeichnete Dokument die Ausarbeitung einer Verfassung vor, die so beschaffen sein soll, "dass sie es den Deutschen ermöglicht, ihren Teil dazu beizutragen, die augenblickliche Teilung Deutschlands wieder aufzuheben, allerdings nicht durch die Wiedererrichtung eines zentralistischen Reiches, sondern mittels einer föderativen Regierungsform." Die Genehmigung dieser Verfassung behalten sich die Alliierten vor.

Ein späteres Vier-Mächte-Abkommen über eine gesamtdeutsche Einigung wird somit nicht grundsätzlich ausgeschlossen, der Errichtung eines Weststaates wird jedoch Vorrang gegeben. Die Übermittlung dieses Entschlusses geschieht wenig später in Frankfurt. Hier wird die alliierte Entscheidung von den westdeutschen Ministerpräsidenten mit Spannung erwartet.
Quelle: http://www.bundestag.de/geschichte/parlhist/streifzug/g1945/g1945_21
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