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Grundlegende Gesetze der Aufbauzeit

Durch eine Vielzahl von Gesetzen wirkt der Bundestag an der Gestaltung des wirtschaftlichen Aufschwungs mit. Gleichzeitig sorgt auch die vorsichtige und sparsame Haushaltspolitik von Finanzminister Fritz Schäfer (CSU) unter Mitwirkung des Haushaltsausschusses unter seinem Vorsitzenden Erwin Schoettle (SPD) für das Gelingen des "Wirtschaftswunders".

Beispiele für grundlegende Gesetze der Aufbauzeit gibt es viele:

  • Das Bundesfernstraßengesetz von 1953 ist die Grundlage für den Ausbau der Bundesfernstraßen und der Autobahnen.
  • Mit dem Landwirtschaftsgesetz von 1955 werden Nachteile der Landwirtschaft gegenüber anderen Wirtschaftszweigen ausgeglichen und gleichzeitig eine Modernisierung der Landwirtschaft eingeleitet.
  • Das Gesetz über die Deutsche Bundesbank von 1957 bestimmt die Bundesbank zur alleinzuständigen und von Weisungen der Bundesregierungen unabhängigen Währungs- und Notenbank.
  • Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 1957 wendet sich gegen die Bildung von Kartellen und Preisabsprachen. Das Kartellgesetz verbietet Monopolbildung als Mißbrauch marktbeherrschender Unternehmen und wird daher auch häufig als das Grundgesetz der sozialen Marktwirtschaft betrachtet.
  • Das 312-Mark-Gesetz dient der Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand.
  • Schließlich ist auch die 1959 beginnende Privatisierung von Bundesvermögen wie des VW-Werkes zu nennen, mit der die Ausgabe von "Volksaktien" für Belegschaft und einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen verbunden ist.


ZeitPunkte: Daten und Fakten der ersten, zweiten und dritten Wahlperiode, (1949-1953), (1953-1957) und (1957-1961)
Quelle: http://www.bundestag.de/geschichte/parlhist/streifzug/g1950/g1950_82
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