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1963 Deutsch-französische Aussöhnung

Fotografie: Konrad Adenauer und Charles de Gaules
Bundeskanzler Konrad Adenauer und der französische Präsident Charles de Gaules nach der Unterzeichnung des deutsch-französischen Freundschaftsvertrages am 22. Januar 1963 in Paris
© DBT

Die gegenseitigen Bemühungen um Aussöhnung und Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich gipfeln im deutsch-französischen Freundschaftsvertrag am 22. Januar 1963: Nach intensiven Vorbereitungen unterzeichnen Staatspräsident Charles de Gaulle und Bundeskanzler Adenauer den sogenannten Elysée-Vertrag.

Darin verpflichten sich beide Regierungen zu ständiger Konsultation und zu regelmäßigen Treffen.

Hier sollen alle wichtigen Fragen der Außen-, Wirtschafts-, Verteidigungs-, und Kulturpolitik beraten werden.

Auch ein verstärkter gegenseitiger Jugendaustausch wird beschlossen und das Deutsch-Französische Jugendwerk gegründet.

Im Bundestag findet der Elysée-Vertrag breite Zustimmung. Seitdem ist er ein entscheidender Faktor für beide Staaten und ganz Europa - ganz gleich wer in Bonn oder Paris regiert.

Vor diesem Hintergrund vollzieht sich im Jahr 1967 im europäischen Einigungsprozess ein weiterer wichtiger Schritt: Montanunion, EURATOM und die EWG erhalten gemeinsame Organe innerhalb der Europäischen Gemeinschaften.

Dokument: Elysée-Vertrag
ZeitPunkte: Daten und Fakten der 4. Wahlperiode (1961-1965)
Quelle: http://www.bundestag.de/geschichte/parlhist/streifzug/g1960/g1960_12
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