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Wahlen
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1918 Republikgründung und Frauenwahlrecht

Fotomontage, Postkarte: Rat der Volksbeauftragten, 10.11.1918
von links Wilhelm Dittmann (USPD), Otto Landsberg (SPD), Hugo Haase (USPD), Friedrich Ebert (SPD), Emil Barth (USPD), Philipp Scheidemann (SPD)
© dpa

Fotografie, 1919: Ministerpräsident Philipp Scheidemann mit seiner Gattin auf dem Weg zur Nationalversammlung in Berlin
Philipp Scheidemann und Gattin 1919
© dpa

Die Niederlage Deutschlands im ersten Weltkrieg war Ende 1918 unübersehbar. Zudem verweigerten Marinemannschaften und Soldaten in zunehmendem Maße Befehle. Im November 1918 eskalierte die Situation so weit, dass der amtierende Reichskanzler Prinz Max von Baden die Regierungsgeschäfte an den Vorsitzenden der SPD, Friedrich Ebert, übergab. Gleichzeitig dankte der Kaiser ab.

Ebert bildete daraufhin einen Rat der Volksbeauftragten, der paritätisch mit je drei Mitgliedern von SPD und USPD besetzt war. Am selben Tag, am 9. November 1918, riefen Karl Liebknecht die "sozialistische Republik" und Philipp Scheidemann die "Deutsche Republik" aus.

Zwei Tage später wurde der Waffenstillstand unterzeichnet.

Ende November 1918 beschloss der Rat der Volksbeauftragten, eine verfassungsgebende Nationalversammlung wählen zu lassen. Am 20. Dezember bestätigte eine Mehrheit auf der Reichskonferenz der Arbeiter- und Soldatenräte diesen Beschluss.

Fotografie, 1919: Ministerpräsident Philipp Scheidemann mit seiner Gattin auf dem Weg zur Nationalversammlung in Berlin
Philipp Scheidemann und Gattin 1919
© dpa

Alle Bürger über 20 Jahren erhielten das aktive und passive Wahlrecht, erstmals auch Frauen.
Am 19. Januar 1919 fanden allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlen zur Nationalversammlung statt.
Quelle: http://www.bundestag.de/geschichte/parlhist/wahlhist/wg1918
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