Streifzug durch die
Geschichte
Wahlen
1998 Parlamentsreform
Veranschaulichung der Wahlkreisreform
© DBT
Auf Vorschlag der im September 1995 vom
Bundestag eingesetzten Reformkommission zur Verkleinerung des
Parlaments, beschließen die Abgeordneten im Oktober 1996 die
Zahl der Wahlkreise auf 299 und die Zahl der Abgeordneten um 58 auf
598 zu reduzieren. Allerdings galt diese Änderung erst
für die Wahl zum 15. Deutschen Bundestag.
Um das Gewicht der Stimmen in allen Wahlkreisen möglichst gleich zu gestalten, wurden zusätzlich die Vorschriften für den Zuschnitt eines Wahlkreises überarbeitet: So findet eine Neuabgrenzung der Wahlkreise bereits dann statt, wenn in einem Wahlkreis die Bevölkerungszahl um mehr als 15% vom Durchschnitt der sonstigen Wahlkreisbevölkerung abweicht. Beträgt die Abweichung sogar 25%, so muss eine Neuabgrenzung zwingend erfolgen.
Für die Wahl 1998 wurden 29 Wahlkreise neu abgegrenzt. Diese Änderung war nötig, um Veränderungen in der Bevölkerungszahl auszugleichen.
Um das Gewicht der Stimmen in allen Wahlkreisen möglichst gleich zu gestalten, wurden zusätzlich die Vorschriften für den Zuschnitt eines Wahlkreises überarbeitet: So findet eine Neuabgrenzung der Wahlkreise bereits dann statt, wenn in einem Wahlkreis die Bevölkerungszahl um mehr als 15% vom Durchschnitt der sonstigen Wahlkreisbevölkerung abweicht. Beträgt die Abweichung sogar 25%, so muss eine Neuabgrenzung zwingend erfolgen.
Für die Wahl 1998 wurden 29 Wahlkreise neu abgegrenzt. Diese Änderung war nötig, um Veränderungen in der Bevölkerungszahl auszugleichen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/geschichte/parlhist/wahlhist/wg1998