Jugendbegegnung zum Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus
Der 27. Januar, der Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz, ist der „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“. Seit seiner Proklamation durch den Bundespräsidenten im Jahr 1996 kommt der Deutsche Bundestag jedes Jahr anlässlich dieses Tages zu einer Gedenkstunde zusammen. Hierzu lädt der Bundestagspräsident bereits seit 1996 achtzig bis hundert junge Erwachsene aus Deutschland und den Nachbarländern Frankreich und Polen zu einer mehrtägigen Jugendbegegnung ein.
Inhaltliche Auseinandersetzung
Nach mehreren Tagen inhaltlicher Auseinandersetzung mit einem Thema zum Nationalsozialismus nehmen die Teilnehmer gemeinsam mit den Bundestagsabgeordneten im Plenarsaal im Reichstagsgebäude an der Gedenkstunde teil. Anschließend diskutieren sie mit dem Bundestagspräsidenten und dem Gastredner der Gedenkstunde die Ergebnisse ihrer inhaltlichen Arbeit.
Diesen Höhepunkten der Begegnung gehen intensive themenbezogene Diskussionen in Arbeitsgruppen und in Plenarveranstaltungen mit namhaften Referenten voraus. Bei den Veranstaltungen der letzten Jahre wurde zu den Themen „Täter im Nationalsozialismus“ (2006), „Formen der Erinnerungsarbeit am Beispiel Berliner Gedenkstätten“ (2005), „Schicksal jüdischer Kinder im Nationalsozialismus“ (2004) und „Widerstand gegen totalitäre Herrschaft“ (2003) gearbeitet.
Teilnehmer werden vorgeschlagen
Die 18- bis 24-jährigen Teilnehmer der Jugendbegegnung engagieren sich ehrenamtlich bei Mahn- und Gedenkstätten oder bei anderen Initiativen zur Geschichte des Nationalsozialismus beziehungsweise bei Projekten gegen Antisemitismus, Rassismus und rechtsextreme Gewalt. Sie werden dem Deutschen Bundestag von entsprechenden Organisationen als Teilnehmer vorgeschlagen. Eine eigenständige Bewerbung ist nicht möglich.
Informationen erteilt der Besucherdienst des Deutschen Bundestages (E-mail: vorzimmer.io1@bundestag.de).