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Listenmandat

Das Wort Listenmandat wird für die Abgeordneten benutzt, die über eine Landesliste in den Bundestag eingezogen sind.

Sie haben nicht direkt in einem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erreicht.

Grundsätzlich sind jedoch alle Abgeordneten gleich gestellt und haben das gleiche Mandat.

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Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/m/m03
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