Glossar
Wahlen
Tod eines Wahlkreisbewerbers
Stirbt ein zugelassener Wahlkreisbewerber noch vor der Wahl,
dann sagt der Kreiswahlleiter die Wahl im betreffenden Wahlkreis
ab.
Er fordert die Vertrauensperson auf, schriftlich einen anderen Bewerber zu nennen.
Innerhalb von sechs Wochen findet dann eine Nachwahl in dem betreffenden Wahlkreis statt.
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Er fordert die Vertrauensperson auf, schriftlich einen anderen Bewerber zu nennen.
Innerhalb von sechs Wochen findet dann eine Nachwahl in dem betreffenden Wahlkreis statt.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/t/t03