Glossar
Wahlen
Wahlleiter
Die Wahlleiter sind neben den Wahlausschüssen vom
Bundeswahlgesetz vorgesehene Wahlorgane. Sie stellen innerhalb ihres
Zuständigkeitsbereiches die ordnungsgemäße
Durchführung der Bundestagswahl sicher.
Neben dem Bundeswahlleiter für das gesamte Wahlgebiet gibt es in jedem Bundesland einen Landeswahlleiter und i.d.R. in jedem Wahlkreis einen Kreiswahlleiter. Für mehrere benachbarte Wahlkreise kann auch ein gemeinsamer Kreiswahlleiter berufen werden.
Für die Wahlbezirke werden Wahlvorsteher berufen.
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Neben dem Bundeswahlleiter für das gesamte Wahlgebiet gibt es in jedem Bundesland einen Landeswahlleiter und i.d.R. in jedem Wahlkreis einen Kreiswahlleiter. Für mehrere benachbarte Wahlkreise kann auch ein gemeinsamer Kreiswahlleiter berufen werden.
Für die Wahlbezirke werden Wahlvorsteher berufen.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/w/w15