Parlamentsarchiv
Benutzung
Türschild Lesesaal
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Zugänglichkeit und Schutzfristen
- Protokolle und Drucksachen der Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages sowie die Protokolle der Öffentlichen Anhörungen der Ausschüsse unterliegen keinerlei Benutzungsbeschränkungen.
- Gesetzesdokumentationen sind frühestens nach Ablauf der jeweils nachfolgenden Wahlperiode zugänglich.
- Für die Protokolle und Drucksachen der Ausschüsse gelten die Richtlinien für die Behandlung der Ausschussprotokolle. Die Ausschüsse des Auswärtigen und der Verteidigung behalten sich nach Absprache mit dem Parlamentsarchiv eigene Entscheidungen vor.
- Die Sachakten der Ausschüsse und die Verwaltungsakten unterliegen den Benutzungsbestimmungen im Bundesarchivgesetz.
- Der Ältestenrat, die Untersuchungsausschüsse und Kommissionen fassen eigene Beschlüsse zur Akteneinsicht. Vor einem Benutzungsantrag für Unterlagen der Untersuchungsausschüsse und Enquete-Kommissionen ist die Lektüre ihrer Abschlussberichte zu empfehlen. In ihnen werden Tätigkeit und Arbeitsergebnisse dokumentiert. Die Berichte erscheinen als öffentliche Drucksachen oder Sonderdrucke.
- Die Bilder und die Webpräsentationen sind zum größten Teil online benutzbar. Sie unterliegen keinen Schutzfristen.
- Die Ton- und Videoaufzeichnungen können nicht vor Ort benutzt, sondern als Kopie bestellt werden. .
Die Vereinbarung eines Benutzungstermins kann auf dem Postweg, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Aufgrund der Sicherheitsbestimmungen für das Betreten der Liegenschaft muss die Anmeldung spätestens drei Tage vor dem Benutzungstermin unter Angabe des vollständigen Namens und des Geburtsdatums vorliegen.
WegbeschreibungÖffnungszeiten des Lesesaals:
Montag bis Donnerstag: 9.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 bis 13.00 Uhr
Innerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundestages besteht keine Möglichkeit zur Nutzung einer Kantine.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/archiv/benutz