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Archiv 2005
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22 ständige Ausschüsse konstituiert

Innenaufnahme des Paul-Löbe-Haus
Innenaufnahme des Paul-Löbe-Haus
© DBT
Lupe



Am Mittwoch, den 30. November 2005 wurden die Ausschüsse des Deutschen Bundestages konstituiert. Eine Woche zuvor hatte das Parlament beschlossen, 22 ständige Ausschüsse einzusetzen. Einige Ausschüsse wie den Auswärtigen und den Verteidigungsausschuss schreibt das Grundgesetz vor, die anderen orientieren sich am Zuschnitt der Ministerien. Das erleichtert Gesetzgebung und Regierungskontrolle - die Hauptaufgaben des Deutschen Bundestages.
In der 16. Wahlperiode gibt es einen Ausschuss mehr als in der vergangenen Wahlperiode. So wurde ein eigener Ausschuss für Gesundheit eingesetzt. Der Bereich soziale Sicherung, der ihm zuvor zugeordnet war, geht im Ausschuss für Arbeit und Soziales auf. Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, den es spiegelbildlich zum gleichnamigen Ministerium in der 15. Wahlperiode gab, wurde aufgrund des neuen Zuschnitts des Ministeriums zum Ausschuss für Wirtschaft und Technologie.

Parlament im Parlament
Kaum hat sich der Deutsche Bundestag konstituiert, hat er beschlossen, Ausschüsse einzusetzen. Denn ohne ein funktionierendes Ausschusssystem ist ein Parlament kaum arbeitsfähig. Die Ausschüsse beschäftigen sich intensiver mit allen Anträgen und Gesetzentwürfen, als es das Plenum je könnte. Sie sind eine Art Parlament im Parlament, denn ihre Zusammensetzung entspricht den Mehrheitsverhältnissen im Plenum. Hier arbeiten im kleineren Maßstab bereits alle Fraktionen zusammen und finden einen Kompromiss, der einer Abstimmung im Bundestag standhält.

Warum Ausschüsse so wichtig sind
Die ständigen Ausschüsse übernehmen die Hauptarbeit des Bundestages: sie beraten alle Gesetzesvorhaben und bereiten Beschlüsse des Plenums vor. Das ist ihre ureigenste Aufgabe. Nur hier können die Abgeordneten im Detail Gesetze beraten, Berichte erarbeiten und Regierungsvertreter hören. So verwundert es nicht, dass auf eine Plenarsitzung neun Ausschuss-Sitzungen kommen.

Die Ausschüsse sind aber nicht befugt, abschließend zu entscheiden. Ob ein Vorschlag Gesetzeskraft erlangen soll, darüber stimmt der Bundestag ab.

Um mögliche Chancen und Gefahren eines beabsichtigten Gesetzes abschätzen zu können, beraten nicht nur die Fachpolitiker untereinander. Sie ziehen in Anhörungen auch Sachverstand von außen heran und laden Experten ein. Von Vertretern des jeweiligen Ministeriums lassen sie sich Hintergründe erläutern und über aktuelle Entwicklungen unterrichten. Die Ausschüsse erfüllen so eine wichtige Funktion des Parlamentes: die Kontrolle der Regierung.

Große und kleine Ausschüsse
Die Größe der Ausschüsse variiert in jeder Wahlperiode. Für die Festlegung der Mitgliederzahl spielt der Arbeitsaufwand, die Untergliederung in Unterausschüsse und der Wunsch nach Vielfalt oder nach Bündelung eine Rolle.

Größter Ausschuss im 16. Deutschen Bundestag soll der Haushaltsausschuss mit 41 Mitgliedern sein. Zu den kleinsten Ausschüsse im parlamentarischen Betrieb gehören mit jeweils 13 Abgeordneten der Sportausschuss und der Ausschuss für Tourismus.

Verteilung der Sitze in den Gremien
Wenn der Bundestag die Mitgliederzahl festgelegt hat, werden die Ausschüsse entsprechend dem Anteil der Fraktionen am gesamten Bundestag zusammengesetzt. Die Fraktionen entscheiden, wer in den Ausschüssen in welcher Funktion vertreten sein wird. Wie viele Mitglieder eine Bundestagsfraktion in einen Ausschuss entsendet, errechnet sich durch ein mathematisches Verfahren.

Wie viele Ausschussvorsitzende eine Fraktion stellt, errechnet sich ebenfalls danach, in welchem Verhältnis sie im Bundestag vertreten ist. Mit welchen Abgeordneten die Ausschüsse schließlich besetzt werden, entscheiden die jeweiligen Fraktionen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2005/aussch2/
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