Ständige Ausschüsse
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Sitzung im Ausschusssaal
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Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit spielt sich in den Ausschüssen ab, die auf Beschluss des Bundestages für die Dauer der gesamten Wahlperiode gebildet werden.
In der 16. Wahlperiode hat der Bundestag 22 ständige Ausschüsse eingesetzt. Die ständigen Ausschüsse unterscheiden sich von anderen Gremien des Bundestages und von Vermittlungsausschuss, Gemeinsamen Ausschuss und Untersuchungsausschüssen. Sie sind, entsprechend den Kräfteverhältnissen im Parlament, mit Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen besetzt.
In den Ausschüssen konzentrieren sich die Abgeordneten auf ein Teilgebiet der Politik. Sie beraten alle dazugehörigen Gesetze vor der Beschlussfassung und versuchen, bereits im Ausschuss einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu finden.
Um sich ein Bild bestimmter Sachverhalte zu machen, lassen sich die Ausschüsse von Regierung und Sachverständigen informieren.
- Ausschuss für Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung
- Wahlprüfungsausschuss
- Petitionsausschuss
- Auswärtiger Ausschuss
- Innenausschuss
- Sportausschuss
- Rechtsausschuss
- Finanzausschuss
- Haushaltsausschuss
- Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie
- Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Ausschuss für Arbeit und Soziales
- Verteidigungsausschuss
- Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
- Ausschuss für Gesundheit
- Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit
- Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe
- Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung
- Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
- Ausschuss für Tourismus
- Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union
- Ausschuss für Kultur und Medien