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210/1998
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FLUGHAFENVERFAHREN IM ASYLGESETZ SOLL ABGESCHAFFT WERDEN (ANTRAG)

Bonn: (hib) in- Das sogenannte Flughafenverfahren soll nach dem Willen der PDS aus dem Asylverfahrensgesetz ersatzlos gestrichen werden. Aus diesem Grund fordert die Fraktion die Bundesregierung in einem Antrag ( 14/26) dazu auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Würde der Asylsuchenden werde, so die Abgeordneten, im Flughafenverfahren verletzt. Darauf hätten seit Inkrafttreten des novellierten Asylverfahrensgesetzes nicht nur Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl, amnesty international oder das Forum Menschenrechte hingewiesen. Auch Anwaltsvereinigungen sowie die katholische und evangelische Kirche haben einvernehmlich gefordert, das Flughafenverfahren aus rechtlichen und humanitären Gründen abzuschaffen. Es schreibe vor, daß Asylsuchende, die ohne gültigen Paß oder Paßersatz einreisen wollen oder aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen, ihr Asylverfahren direkt am Flughafen betreiben müssen und nicht einreisen dürfen. Während der gesamten Dauer der Verfahrens müßten Asylbewerber auf dem "exterritorialen" Gebiet des Flughafentransits bleiben.



Herausgegeben vom Pressezentrum des Deutschen Bundestages, Bundeshaus, Bonn

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/1998/210/9821003
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